Grundschuld löschen vor Teilungsversteigerung?

1 Antwort

Ihr seid nach extern 1 Eigentümer mit ideellen Verhältnissen im Innenverhältnis, besteht also im Innenverhältnis aus mehreren Personen mit unterschiedlichen Anteilen.

Es gibt wenig, was hier ein einzelnen (Anteils)-Egentümer alleine machen kann. Dazu gehört, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Das kann A ohne euer Einverständnis.

Was er aber nicht alleine machen kann, das ist, die Grundschuld löschen zu lassen. Das kann nur "der Eigentümer", und das seid ihr alle gemeinsam. Das ist Teil der formalen Voraussetzungen, welche das Grundbuchamt prüft.

Damit hast Du auch gleich die Antwort auf Deinen Punkt 3.

Sie können nicht nur gemeinsam, sondern auch einer allen kann es blockieren bis zum St. Nimmerleinstag.

Es muss in euer Verständnis hinein, dass ihr nur gemeinsam und einstimmig handlungsfähig seid (Ausnahme siehe oben).

Zu Punkt 2 habe ich eine Verständnisfrage:

A darf diese Dokumente nur treuhänderisch für alle verwahren, da sie ja euch allen gehören. Jeder allein hat einen eigenen Anspruch auf alle diese Dokumente.

  • Wie soll das aber funktionieren, wenn B,C,D,E,F,G gleichzeitig die Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen erhalten sollen?
  • Es sind ja einzelne Dokumente. Wer soll was bekommen?
  • Oder jedes Dokument in die entsprechenden Zahl von Teilen zerschneiden, damit jeder was bekommt?

An was habt ihr gedacht?