Zweites Beleihungsobjekt, Kosten für Löschung bestehender Grundschuld wo abziehbar?

2 Antworten

Was @Franzl0503 schreibt ist erstmal genau richtig.

Aber wenn Du die Kosten von Deinem Konto bezahlst und bei Rückfragen die Begründung lieferst, bin ich trotzdem der Ansicht, dass dies bei Dir als Kosten durchgehen kann.

Natürlich kann sich das Finanzamt auch auf den standpunkt stellen, das es in erster Linie um Schulden Deines Vaters handelt, aber eine Chance von 50:50 gibt es auf jeden Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kostenschuldner ist derjenige, der die Löschung beantragt hat (§ 22 GNotKG u. a. ), also der Objekteigentümer. Auf ihn lauten auch die Rechnungen des Notars und des Grundbuchamts.

Im übrigen: Kosten von ca. 1.400 € fallen üblicherweise bei der Löschung eines Grundpfandrechts von immerhin ca. 1,4 Mio € an (Notar 756,--, GA 635,-- €).