Muss Warmwasser und Heizung geliefert werden, obwohl Miete nicht mehr gezahlt?
Mich interessiert, ob man als Vermieter Warmwasser und die Heizung weiter liefern muss, wenn der Mieter keine Miete mehr zahlt. Habt ihr eine Antwort? In diesem Fall verkauft nämlich auch der Vermieter das Warmwasser und die Heizleistung. Nur will er verständlich nicht mehr liefern, da der Mieter für dieGewerberäume keine Miete mehr zahlt.
1 Antwort
Ja, beides muss bei ungekündigtem Gewerbemietvertrag geliefert werden trotz andauerndem Zahlungsverzug.
Erst nach Kündigung des Vertrages wegen Zahlungsverzugs kann die Belieferung eingestellt werden. Die Nicht-Belieferung ist also kein Druckmittel zur ordentlichen Vertragserfüllung, sondern nur die Konsequenz nach vermieterseitiger Kündigung.