Muss Warmwasser und Heizung geliefert werden, obwohl Miete nicht mehr gezahlt?

1 Antwort

Ja, beides muss bei ungekündigtem Gewerbemietvertrag geliefert werden trotz andauerndem Zahlungsverzug.

Erst nach Kündigung des Vertrages wegen Zahlungsverzugs kann die Belieferung eingestellt werden. Die Nicht-Belieferung ist also kein Druckmittel zur ordentlichen Vertragserfüllung, sondern nur die Konsequenz nach vermieterseitiger Kündigung.