Glasstür kaputt gegangen durch Transport?
Hallo Leute, ich wollte was fragen. Undzwar heute haben wir 2 Betten verkauft. Wir mussten sie nach unten bringen der käufer hat sein Sohn gebeten mit mir das Bett nach unten zubringen. Ganz am Ende des Eingangs tür ist unsere glasstür kaputt gegangen. Der Käufer meinte daß er uns die Versicherung Nummer schicken würde damit die Sache geklärt wird. Der hat aber an diesem Tag Nix geschickt natürlich habe ich Bilder von sein Ausweis gemacht. Meine Frage ist, wenn er abhaut gibt es dafür Strafe? Und wenn ja wie viel ungefähr
Danke für die Hilfe.
3 Antworten
Dein Sachverhalt sagt nichts darüber, ob der Sohn des Bettkäufers, oder anders, der Helfer, überhaupt schadenersatzpflichtig ist.
Du hast 2 Betten verkauft. Weil Du sie runter tragen wolltest, war es wohl so, dass Ablieferung an Eurer Haustür vereinbart war.
Das ist ein Gefälligkeitsschaden:
Versicherungen sprechen von einem Gefälligkeitsschaden, wenn Du jemandem unentgeltlich hilfst und dabei versehentlich etwas kaputt machst. Solange Du kein Geld für Deine Hilfe verlangt hast, musst Du auch für den Schaden nicht einstehen. Deine Haftpflichtversicherung übernimmt das trotzdem.
Da der Sohn des Käufers somit nicht Schadenersatzpflichtig ist, bekommst Du sowieso nur Geld, wenn er eine ersicherung mit "Gefälligkeitsschadenabsicherung" hat.
Also kümmere Dich, Du hast die Kontaktdaten.
Was hättest Du denn davon, wenn er eine "Strafe" bekäme? Dein Interesse sollte doch darauf gerichtet sein, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Warum ich von ein Straftat ausgehe ist, weil er es kaputt gemacht hat und nicht bezahlt. Das ist dann ein Straftat etwas zu kaputt machen und dafür nicht bezahlen
Strafe? Nein, natürlich nicht. Du kannst den entstandenen Schaden nur zivilrechtlich einklagen.
Das Ding ist er meinte er wird morgen kommen, und ich hab das Verdacht das er garnicht kommt. Dann ist das sozusagen Flucht vor schäden oder so ?
Wohin sollte er denn "geflohen" sein? Du hast doch seine Adresse. Er hat bei dir gekauft, also weißt du, wer er ist und wie er heißt. Wenn ich jemanden eine Rechnung nicht bezahle, ist das ganz sicher KEINE Straftat. Melde den Schaden doch einfach deiner Hausratversicherung. Wenn du ein bisschen schlau warst, hast du Glasbruch inkludiert.
Wer viel Glas in der Wohnung verbaut hat, hat sinnvollerweise auch eine Glasbruch-Versicherung. Das ist tatsächlich die Versicherung, die ich am häufigsten in Anspruch nehme (Vollglastüren, Glaswände in Dusche und Bad, Glastüren in der Einbauküche, Verglasung am Treppengeländer und am Balkongeländer...)
Glasbruch ist überflüssig, ich habe die seit 40 Jahren nicht und habe noch nie etwas an Glas kaputt gemacht, und mit den gesparten Versicherungsbeiträgen könnte ich mir wahrscheinlich einige Glastüren und Duschwände kaufen.
Dann hast du vermutlich keine Kinder. Und für 40 € im Jahr muss schon lange nichts passieren, damit es sich lohnt. Bei uns leider nicht der Fall.
Ja das meine ich damit.