Geldgeschenk von Eltern - geht das auf Gemeinschaftskonto oder fällt Schenkungssteuer an?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es spielt doch gar keine Rolle, auf welches Konto der geschenkte Betrag überwiesen wird.

Da nach § 518 (1) BGB eine Schenkung einer notariellen Beurkundung bedarf, wird in dem Schenkungsvertrag ja sicherlich drinstehen, wer Empfänger der Schenkung ist.

Sollte aber nach § 518 (2) auf die notarielle Beurkundung verzichtet werden, würde ich es zumindest irgendwo schriftlich festhalten, wer Zuwendungsempfänger ist.

geht das auf Gemeinschaftskonto oder fällt Schenkungssteuer an?

Also falls das eine Alternativfrage ist, verstehe ich sie nicht. Was hat die Schenkungsteuer damit zu tun, auf welchem Konto das Geld eingeht?

Und ob überhaupt Schenkungsteuer anfällt, lässt sich anhand der gegebenen Sachverhalte ja leicht beantworten: Das kommt drauf an, ob mit den Vorerwerben der letzten 10 Jahre der Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil überschritten wurde und wer genau nun die Schenkung vornimmt (bei den Vorerwerben: vorgenommen hat) - die Eltern zusammen oder eines der Elternteile.