Gibt der Betrieb der Handwerkskammer immer mit wie oft man krank war oder nur zur Prüfung?
Und zwar geht es darum das ich was vertuschen will
ich habe mein Betrieb gewechselt und nun möchte mein neuer betrieb mein Berichtsheft sehen um mich bei meiner Prüfung anzumelden er braucht meine fehl Tage wie oft ich krank war nun wollte ich fragen da ich im alten Betrieb kurz vor dem betriebswechsel ein Monat krank war und drei davon habe ich schon meinem Lehrer für die Prüfung mitgeben und 2 stehen noch in meinem neuem berichtsheft drin ob ich die verändern kann so das ich die letzten zwei Wochen nicht krank war(natürlich so verändern das man nicht sieht das man da was verändert hat)
und ob die Handwerkskammer weiß das ich ein Monat krank war Da mein alter Betrieb mich noch nicht zur Prüfung angemeldet hatte denke ich nicht das die Handwerkskammer weiß das ich krank war
2 Antworten
Um zur Prüfung zugelassen zu werden zählt auch die Betriebsanwesenheit, ergo wird dann der Handwerkskammer auch deine Fehltage melden, wenn man dich zur Prüfung meldet. Bzw wird dich dein AG gar nicht zur Prüfung melden, wenn du zuviel Fehltage hast, ob Unentschuldigt oder entschuldigt ist dabei irrelevant, denn es geht darum, ob dein Ag dir zutraut die Prüfung aufgrund der Fehlzeiten zu bestehen.
Weil soweit ich weiß gibt es der Betrieb der Handwerkskammer mit und der Betrieb gibt es der Handwerkskammer immer mit wenn der Betrieb ein zur Prüfung anmelden möchte da aber mein alter Betrieb mich nicht angemeldet hatte will es die Handwerkskammer von meiner neuen stelle wissen
Möchtest Du vielleicht vom neuen Betrieb nach der Ausbildung übernommen werden? Wird das wahrscheinlicher, wenn Deine Urkundenfälschung herauskommt? Ist das eine Straftat?
Tja.
Wenn Du über 10% Fehlzeiten über die gesamte Ausbildungsdauer hast, musst Du evtl. verlängern. So what. Besser als die anderen drohenden Folgen.
Aber wie bekommt die Handwerkskammer mit das ich krankgeschrieben bin ?