Was kann ich tun, wenn das Amt meinen Antrag nicht bearbeitet?
Hallo,
ich bin am 16.12.2016 von meiner Zeitarbeitsfirma gekündigt worden. Weil ich dort nur ca. 920 Euro im Monat Netto hatte, bekomme ich kein ALG1 sondern muss Hartz4 beantragen. Ich habe alle Unterlagen, zeitlich und korrekt eingereicht.Am 1.03.2017 ist meine Freundin zu mir gezogen.Das Amt hat sich nach meinem Termin am 16.12.2016 nicht mehr gemeldet.Ich habe dort sehr oft angerufen.Niemand geht dran (Bei mehreren Sachbearbeitern).Also bin ich persönlich hin und wurde kurzer Hand rausgeschmissen.Mir wurde gesagt ich müsse erst ein Termin vereinbaren.Habe ich versucht, mein Sachbearbeiter bei dem ich einen Termin machen muss,geht nicht ans Telefon.Als ich erneut dort vorstellig war wurde mir gesagt das mein Sachbearbeiter krank sei.Nun wurden mir in diesen 4 Monaten nur 2 Monatsmieten überwiesen und sonst nichts.Ich zahle sehr große Dispozinsen, um nicht weiter in den Dispo zu rutschen, habe ich mir Geld von verwandten geliehen.Nun ist das Geld auch weg, und nochmal bei Verwandten um Geld betteln will ich nicht.Seit 4 Monaten warte ich nun auf das Geld.Es kümmert sich einfach keiner um meine Sachen.Am Montag den 03.04.2017 war ich erneut beim Amt und wurde "laut".Jetzt hieß es, es wird sich schnellst möglich darum gekümmert.Das Geld sollte spätestens (nächste Woche Montag, von letzter Woche an...also Gestern auf meinem Konto sein).Heute ging ich zur Bank und sehe, immer noch nichts überwiesen.Heute kam der Brief ich sollte bitte alles von meiner Freundin (Kaufvertrag des Autos, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, PKW Unterlagen, KFZ-Brief,Steuerbescheid, Versicherungsnachweis und und und, einreichen. Ich bin mit meiner Freundin noch nicht sehr lange zusammen, wir sind vor 1 Monat zusammen gezogen weil ich einfach trotz arbeiten,schwierig über den Monat kam. Nun sind meine Fragen: -Darf das Amt das überhaupt ? Meine Freundin hat doch keine Fürsorgepflicht für mich. Im Internet steht nach einem Jahr. -Kann ich zu einem Anwalt gehen, wegen den nicht gezahlten Leistungen ? -Wie soll ich den Anwalt bezahlen ? Ich habe kein Geld auf dem Konto, nichts bares Daheim.Bekomme ich einen Zuschuss vom Staat, für den Anwalt?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin nämlich an dem größten Tiefpunkt meines Lebens angekommen und weiß nicht weiter.Ich fange schon an Depressiv zu werden, habe Schlafstörung,Alpträume,Schweißausbrüche weil ich nicht weiß wie ich dies und jenes bezahlen soll.
Und an alle die jetzt meinen "Ahhh wieder ein Arbeitsloser, der Geld will" . Ich habe mich in dieser Zeit stets bemüht einen neuen Job zufinden.Ich hab mein Abitur auf einer Abendschule nachgeholt und eine abgeschlossene Berufsausbildung.Ich bin nicht freiwillig in dieser Lage und hatte auch nicht vor dies zu bleiben. Es ist ein absoluter Alptraum vom Staat zu leben. Obwohl man sein leben lang Steuern zahlt, wird man so verarscht vom guten Staat.
Gruß Michael Hanke
5 Antworten
Hallo Michel87,
(niemals ohne Absprache des AA den Job kündigen !!! aber die Konsequenz kennst du ja jetzt) :-((
Alg2 - ist ein Leistungsempfänger auf die Leistungen zur Deckung seines Bedarfs unmittelbar angewiesen, so besteht Eilbedürftigkeit !!! In diesem Fall ist das Jobcenter verpflichtet, zeitnah zu entscheiden.
Das JC könnte, macht es aber in der Regel nicht von sich aus, gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I einen Vorschuss gewähren. Leider besteht für sie jedoch dazu keine Verpflichtung !
Deshalb musst du in diesem Fall( wg. Dringlichkeit und damit sich keine weiteren Schulden anhäufen) gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB I selbst tätig werden und den Vorschuss schriftl. beantragen.
Wird ein solcher Antrag gestellt, so ist das Jobcenter verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen.
Lass dir umgehend einen Termin geben. Geh vor allem nicht allein zum Termin, du brauchst einen Zeugen für die dort getroffenen Absprachen. Dem Fallmanager schilderst du möglichst dramatisch deine derzeitig finanzielle Lage (wie im Antrag) und weise darauf hin, dass du dringend auf die Leistungen angewiesen bist und bitte deshalb darum, dir einen Vorschuss gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I zu zahlen. Da reichlich Zeit seit der Antragstellung verstrichen ist, du zwar Geduld hast aber kein Geld, bestehe ruhig auf eine sofortige Vorschußzahlung.
(Den dazugehörigen Antrag übergibst du auf jeden Fall dem Mitarbeiter und lässt dir die Übergabe(Duplikat) durch ihn bestätigen)
betr. Freundin: im ersten Jahr des Zusammenlebens seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft(!) lass dir nichts anderes erzählen.
Google selbst bitte nach Begriffen wie: " Alg2/ zusammenziehen mit Freund(in) "
Wenn du 920 Euro netto verdient hast, dann hast du Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, was du auf jeden Fall erst einmal beantragen musst. Da das ALG1 allerdings gering ausfällt, kannst du es mit ALG2 aufstocken, allerdings musst erst einmal ALG1 beantragen und dann dem Jobcenter nachweisen, dass das ALG1 nicht reicht.
Dass das Arbeitsamt den Antrag nicht zeitnah bearbeitet, ist aber eine andere Sache. Es besteht die Möglichkeit, ALG2 (zunächst) als Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, sofern du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, weil dir zustehende Leistungen (in diesem Falle ALG1) noch nicht gewährt werden. Dann musst du aber genau mit diesem Anliegen zum Jobcenter gehen.
Dass das ALG1 nicht zum Leben reichen würde, ist dabei erst einmal nicht Thema, sondern nur die Tatsache, dass dein Antrag nicht so schnell bearbeitet wird. Das ALG1 mit ALG2 aufstocken kannst du erst, wenn du es schwarz auf weiss hast, dass das ALG1 zu niedrig ist. D.h. wenn du dem Jobcenter einen Bescheid vom Arbeitsamt vorlegen kannst, dass ein zu geringes ALG1 gewährt wird.
Vielen Dank für die große Hilfe.
Ich bin froh darüber das sich Menschen die Zeit genommen haben, um mir zu helfen.
Mit der Zeit macht sich immer mehr das Gefühl bei mir breit, vom Staat im Stich gelassen zu werden.
Naja...
Wenigstens habe ich ein hilfreiches Trostpflaster in Form von Menschen die sich die Mühe machen, mir zu helfen.
Gruß
Michael Hanke
Gern geschehen.... und viel Glück!
Übrigens: Es wäre angebrachter, wenn Du weitere Hinweise nicht mit der Antwort - sondern der Kommentieren - Funktion hinzufügst. So kannst Du dann immer den Antwortgeber selbst ansprechen.
Hallo,
danke für die Antworten.
Das mit der Agentur für Arbeit habe ich bereits geklärt.
Ich sollte mich beim Jobcenter melden.
Und an "Gaenseliesel":
Ich selbst habe nicht gekündigt, sondern wurde gekündigt.
Kann mir noch jemand die Frage beantworten, ob es mir zusteht einen Anwalt einzuschalten.Und wenn ja, was benötige ich dafür.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Michael Hanke
Du hast kostenlosen Anspruch auf einen Beratungsschein
Ideal ist es, wenn Du Antrag dazu dann zusammen mit dem Rechtsanwalt ausfüllst oder persönlich beim Amtsgericht vorstellig wirst, da hier auch noch offene Fragen und fehlende Unterlagen geklärt werden können.
Wird das Formular zusammen mit Hilfe des Rechtsanwalts ausgefüllt, so wird der Antrag auf den Beratungsschein auch direkt von diesem an das Amtsgericht weitergeleitet.
Vielleicht in diesem Zusammenhang auch noch interessant:
Schlimme Geschichte, bei der Du schnelle Hilfe brauchst.
Versuchs mal kostenlos hier:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung
Die Caritas hat fast überall Beratungsstellen. Genauso Diakonie, DRK, AWO u.v.m. Da sollte man lieber hingehen, statt eine unpersönliche Online-Beratung wahrzunehmen. Online-Beratung ist mehr etwas, für wenn man Angst davor hat, irgendwo persönlich vorstellig zu werden.
Dem stimme ich grundsätzlich zu, GoaSkin !
Ich denke aber, Angst allein ist es primär gar nicht einmal weshalb hier solche Fragen auftauchen, eher jugendliche Hilflosigkeit !
Über alternative Hilfen, wie Caritas, DRK .... (oder einen Beratungsschein beantragen) erfährt so manch ein Fragesteller erst in einem Online Forum.
Hilfe zur Selbsthilfe geben, mehr wird meist auch gar nicht erwartet, aktiv werden muss dann jeder selbst ! ;-))
Ups...selbst gekündigt :-(( mein Fehler, mit Brille wäre es nicht passiert, sorry !!!
;-))
Hilfe bekommt hier wer wie du, nett um diese bittet ( deshalb auch Antwort Primus betr. Beratungsschein) !
Wie auch in deiner Situation, ist die Behördenwillkür leider oftmals noch allgegenwärtig. Nicht jeder sieht seinen Beruf als Berufung, es betrifft sie selbst (noch) nicht !
In einem Forum wie unserem deshalb nach praktischer Hilfe zu suchen ist gerade für junge Menschen nachvollziehbar und legitim.
Gruß und Alles Gute !