Geschwister auszahlen?


26.02.2020, 12:14

Ich würde natürlich die obere Wohnung, welche ich für mich umbaue bzw aufstocke bewohnen.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre interessant zu wissen wie:

man auf den Wert von 500.000,- für das Haus gekommen ist.

man auf den Wert des Wohnrechts von 90.000,- gekommen ist.

Wenn ein Haus 500.000,- Euro wert ist und das Obergeschoß ausgebaut werden muss, um eine Wohnung zu ergeben, kann es wohl kaum sein, dass die monatliche Kaltmiete nur ca. 500,- Euro sein soll.

Bei einer Abfindung in bar ist auch zu sehen, dass die frei zur Verfügung steht, aber mit dem Haus auch viele Verpflichtungen übernommen werden.

Ausserdem steht die untere Wohnung und somit der Gesamtwert der Schenkung ja auch erst in (hoffentlich) vielen Jahren zur Verfügung.

Nutzen hast Du ja erst nach einem kostenträchtigen Umbau.

Wenn Deine Schwester der Meinung ist, dass 160.000,- die richtige Abfindung ist, würde ich ihr Vorschlagen zu tauschen. Sie zahlt Dir 160.000,- und übernimmt as Haus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kleeblatt86 
Fragesteller
 26.02.2020, 19:04

Danke für deine Antwort.
Das Haus ist 500.000 € Wert (Schätzwert) - Wohnrecht (Ca 1000€ Miete mtl) und dann durch 2 = ca. 90.000 bleiben übrig

so hat man es mir vorgerechnet. Keine Ahnung ob das so stimmt.

ich würde statt 90.000 eben 100.000 € machen. Aber 160.000 sind definitiv zu viel. :(

Der Umbau selbst wird auch nochmals 350.000€ kosten.

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wfwbinder  26.02.2020, 19:27
@Kleeblatt86

Das ist dann ein Jahreswert von 12.000,- Euro. der Vervielfältiger für Männer im Alter von 56 ist 13,752, der für Frauen 14,691. Da man davon ausgehen kann, dass die Frau länger lebt, ist der Wert anzunehmen. also sind für das Wohnrecht 176.292,- Euro abzuziehen. 500.000,- - 176.292,- = 323.708,- Euro.

OK, die Hälfte davon sind ca. 160.000,- Euro, aber während die Schwester as Geld gleich hat, steht Dir das Haus ja zum größten Teil erst in Ferner Zukunft zur Verfügung. und wenn ich jetzt von einer Lebenserwartung (nach der gleichen Tabelle wie oben) von 28,83 Jahren ausgehe und die 160.000,- euro, die ja eigentlich erst bei dem Erbfall fällig würden, abzinsen, lande ich bestimmt nicht über 100.000,- Euro.

Und wie schon geschrieben, mit 100.000,- gleich, kann man eine Wohnung anzahlen, auswandern, ein Unternehmen gründen und was nicht noch alles.

Du hast zwar ein Haus, aber das ist zu einer Hälfte belegt und die andere Hälfte musst Du Dir zu einer Wohnung umbauen.

Deine Schwester sollte einsehen, wenn Du Deine 100.000,- nimmst (also nicht an sie zahlst) und das Geld, was Du für den Umbau nutzen willst, dazu packst, dann kannst Du dafür eine Wohnung kaufen und wenn Eure Eltern mal sterben hast Du trotzdem das halbe Haus.

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Kleeblatt86 
Fragesteller
 26.02.2020, 19:32
@wfwbinder

Leider sind bei uns die Wohnungspreise sehr hoch.
Würden nämlich selbst gerne bauen, aber der Grundstückspreis liegt derzeit bei 800€ pro qm.

Was halten Sie davon, dass ich einfach den oberen Stock erhalte und sie nach Ableben den unteren?

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wfwbinder  26.02.2020, 20:47
@Kleeblatt86

Dabei machen sie den schlechteren Schnitt, denn sie müssen ja noch den Ausbau zahlen.

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Kleeblatt86 
Fragesteller
 26.02.2020, 22:11
@wfwbinder

Danke für Ihre freundliche und informative Auskunft.

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Deine Schwester verlangt sofort 160 000 € und nach dem Tod der Eltern die Übertragung des Eigentums an der 'Wohnung im UG. Der Wert dieser Wohnung würde nach heutigen Marktverhältnissen nicht mehr als 45 000 € betragen. Richtig?

Berechung:

Marktwert derzeit 500.000 ./. Wohnwert 90.000

(510,52 mtl., 6.126,20 jährl., Faktor 15.712, W 56 Lebenerwartung 28,83 J.)

= 410 000 : 2 = 205.000 ./. 160.000 = 45.000 €.,

Nur mal so ganz kurz, es sind doch die Eltern, die entscheiden. Sie entscheiden dir das Haus zu schenken und erhalten ein Wohnrecht, das einen bestimmten Wert hat.

Die untere Wohnung gehört dann dir und wird nicht vererbt.

Also, es sind die Eltern, die entscheiden. Wenn sie entscheiden, das die Tochter als Ausgleich 100k bekommt, ist das so. Wenn die Eltern innerhalb einer 10-Jahres-Frist versterben, könnte die Schwester u.U. noch Ansprüche geltend machen. Das müsste man dann mal berechnen, aber das wird auch von Jahr zu Jahr weniger.

EnnoWarMal  26.02.2020, 14:04
das Haus zu schenken

Wo steht denn davon was?

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Was soll ich machen?

Kommt drauf an, was du willst. Wenn du eine halbwegs zielführende Antwort haben willst, könntest du beispielsweise den Sachverhalt schildern und da so, dass man kapiert, worum es eigentlich geht.

Ich habe schon nicht verstanden, warum du deinen Eltern das Haus umbauen sollst und dann noch dazu deiner Schwester Geld geben.

Überhaupt ist die Tatsache, dass deine Eltern 56 Jahre alt sind, das Einzige, was klar verständlich ist. Allerdings wohl auch das Einzige, was völlig wuppe ist.

Kleeblatt86 
Fragesteller
 26.02.2020, 12:09

Tut mir leid, dass du meine Frage nicht verstehst.

ich möchte den oberen Stock zu einer Wohnung umbauen. Für mich. Dafür muss ich meine Schwester auszahlen oder eben sie bekommt nach Ableben die untere Wohnung.

und das Alter hat natürlich auch seine Berechtigung. Denn mit dem Alter berechnet man das Nutzungsrecht, welches man vom geteilten Schätzwert abzieht.

ich hoffe du verstehst es jetzt. Wusste nicht, dass in diesem Forum Menschen sind die sich selbst nicht leiden können und dafür andere nieder machen müssen. Schönen Tag :)

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EnnoWarMal  26.02.2020, 13:38
@Kleeblatt86
wusste nicht, dass in diesem Forum Menschen sind die sich selbst nicht leiden können und dafür andere nieder machen müssen.

Wenn du diese Problem öfter hast, solltest du vielleicht ärztliche Hilfe suchen.

Warum du im Haus deiner Eltern nun etwas investieren sollst UND darüber hinaus auch noch etwas an die Schwester zahlen, willst du offenbar als Geheimnis für dich behalten.

Bei mir ist es normalerweise andersrum: Wenn ich für jemanden etwas mache, nehme ich dafür Geld und bezahle nicht noch obendrein etwas.

Und leider wird es hierdurch

welches man vom geteilten Schätzwert abzieht.

nur noch diffuser.

Der Tag war übrigens schön, bis ich deine Antwort las. Meine Kinder würde ich für sowas wohl ziemlich anmeckern.

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Marone  26.02.2020, 13:19

Scheinbar bekommt man hier immer so unfreundliche Antworten...

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