haus geerbt, schwester auszahlen, testament bestimmt die auszahlsumme

2 Antworten

Ich unterstelle, das Haus wurde dir (testamentarisch?) zugesprochen - nur wie und wann?

Denn grds. wäre der Nachlasswert zwingend zum Todestag zu berechnen, was einem Pflichtteilsberechtigten Ergänzungsansprüche zusichert, eagl, was testamentarisch hinsichtlich einer Ausgleichspflicht vereinbart ist :-(

G imager761

Um eine qualifizierte Antwort geben zu können, müßten weit mehr Fakten bekannt sein:

Zum Beispiel müßte der Wortlaut der letztwilligen Verfügung genau bekannt sein. Was ich mich nämlich insofern frage ist, was mit den sonstigen Vermögen der Eltern geschehen soll.

Zudem ist Deine Sicht der Dinge möglicherweise etwas zu stark auf den Bauzustand fokussiert. Was ist denn mit dem Wert des Grundstücks? Je nachdem wo das Haus gelegen ist, könnte dort eine Wertsteigerung eingetreten sein. Das läßt Du bei Deiner Betrachtung völlig außer acht. Und was ist mit eventuellen Nutzungen? Dein Vortrag klingt mir nämlich danach, als ob Du in den vergangenen 10 Jahren in dem Haus gewohnt hast. Hast Du dafür Miete bezahlt? Wo hat denn die Schwester gewohnt?

Ich sage Dir ganz offen: Wenn ein neues Gutachten erstellt werden würde, könnte es Dir bei Berücksichtigung all dieser Aspekte passieren, dass Du eine böse Überraschung erlebst.

hallo ,ich wohne seit meiner geburt in dem haus. es ist in einer kleinstadt mit ca.30.000 einwohnern. es besteht ehr abwanderung, da es hier kaum arbeitsplätze gibt. es steht an einer hauptstr. miete hab ich wenig bezahlt ca. 250 euro für 65 quad. meter. (warm)meine vermieter sind halt meine eltern.meine schwester wohnt in hamburg. das haus wird zu gleichen teilen aufgeteilt. d. h. ich werde meine schwester auszahlen.

das grundstück ist ein hof, den wir selbst saniert haben mit einem 50 quad.m. garten, den wir selbst hergerichtet haben. ich kann mir nicht vorstellen, daß das haus eine wertsteigerung hat, höchstens duch unsere sanierungen. aber vielen dank für die antwort. liebe grüße

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