Ist Gartenpflege gleich Nutzungsrecht für den Garten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um Ärger und Streit zu vermeiden würde ich das schriftlich im Mietvertrag so festhalten das beide Partein den Garten Nutzen können, wenn beider zur gleichen Teilen auch Pflegen. Wir kennen es ja das es sehr schnell zum Streit kommen kann wenn das nicht schriftlich vorliegt und den Ärger kann man sich da wirklich Sparen.Man kann es aber auch so Regeln das der neue Mieter da ein paar EURO mehr Zahlt für die Nutzung von den Garten wenn der untere Mieter den Garten allein Pflegt.

Also wenn im Mietvertrag der Erdgeschosswohnung das alleinige Nutzungsrecht am Garten steht, dann besteht auch keine Chance (es sei denn, es gibt eine Einigung mit den dortigen Mietern), den anderen Mietern das Nutzungsrecht am Garten einzuräumen. Sollte es jedoch dergleichen nicht geben, kannst du natürlich dieses Nutzungsrecht auch den neuen Mietern einräumen. Sie würden sich dann im Gegenzug natürlich auch an der Pflege des Gartens beteiligen müssen. Ich würde in diesem Fall vorschlagen, dieses in einem Gespräch mit den Mietern zu klären.