Gemeinschaftsgrundstück?

3 Antworten

Das Grundstück gehört denen, die tatsächlich jeweils Erben geworden sind. Es ist nicht maßgeblich, wer im Grundbuch steht. Da Grundbuch ist durch die Erbschaften unrichtig geworden und eigentlich muss man es irgend wann mal berichtigen. Wie gesagt, dazu muss man für jeden der anderen 3 Miteigentümer, die jetzt gestorben sind, klären, wer jeweils Erbe geworden ist.

Rosi1412 
Fragesteller
 28.07.2022, 14:19

Für ein Viertel wurde das Erbe ausgeschlagen. Und ich habe keine Ahnung wer wen informieren muss, um andere Erben zu suchen. Zumal es über zwei Bundesländer geht Und selbst wenn man jemanden findet, wird es niemanden geben, der es annimmt. Die Leute haben es nicht umsonst abgelehnt.

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AndiRat  29.07.2022, 09:25
@Rosi1412

Also wie gesagt, das Pferd muss man von vorne aufzäumen. Man muss jeden Fall extra klären, wer jetzt Erbe geworden ist. Wenn man das weiss, kann man das ins Grundbuch eintragen.

Sofern kein Erbe gefunden wurde, kann auch ein Nachlasspfleger, etc. eingesetzt werden. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

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Das letzte 1/4 gehört nach wie vor dem noch nicht ermittelten Erben, auch wenn dieser noch nicht namentlich eingetragen ist!

Rosi1412 
Fragesteller
 27.07.2022, 16:49

Das Problem ist allerdings, dass niemand dieses Erbe antreten wird, denn man kann es ja nicht trennen zwischen Grundstück und dem Rest Und wenn die Familie ablehnt aus gutem Grund sicherlich, frage ich mich wer sich dann drum kümmert und wer ist Verantwortlich beim Ausfüllen der Grundsteuer?

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Brido  27.07.2022, 17:37
@Rosi1412

Im Grundbuch seht doch 1/4 also warum soll es anders sein? Bei der Grundsteuer ändert sich für Sie nichts. Ihr könnt die Grundstücke irgendwann dazukaufen.

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Alarm67  27.07.2022, 19:17
@Rosi1412

Wenn es keinen Erben gibt, dann steht an letzter Stelle Vater Staat.

Aber es wird sich nichts ändern, wenn nicht irgendwer von euch mal was in die Wege leitet!

Also ab zum Nachlassgericht und das weitere Vorgehen besprechen.

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Rosi1412 
Fragesteller
 27.07.2022, 19:24
@Alarm67

Man muss das gesamte Erbe annehmen und niemand weiß was dahinter steht. Nicht umsonst haben die Kinder verzichtet.
man weiß es nicht und kann nicht nur einen Teil annehmen. Blöd alles. Man muss bei der Grundsteuer die Besitzer eintragen. Wen trage ich da ein ?

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Auf gar keinen Fall, das gehört den Erben