Gehaltserhöhung durch mündliche Zusage, kann man dass wieder rückgängig machen?

3 Antworten

Wenn Dein Problem genau dem entspricht, das hier beantwortet wurde, haben diese Antworten immer noch Gültigkeit.

Bei Abweichungen ist es immer besser, selbst eine Frage zu formulieren und einzustellen.

Gaenseliesel, gammoncrack, Obelix, robinek haben Recht.

Es hat sich seit 2012 nichts geändert.

spontan dazu : „Was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen". So heißt es in Goethes Faust. K.