Gbit es Schadensersatz bei Fahrerlaubnisentzug nach eingestelltem Strafverfahren wegen Fahrerflucht?

1 Antwort

Es kommt drauf an, nach welcher Vorschrift das verfahren eingestellt wurde.

es gibt da die Vorschrift nach § 153 Abs. 1 StPO, die nach 153 Abs 2, die nach 153 a und nach 154.

Wenn die Einstellung nach 153 (1), 153 a, oder 154 eingestllt wurde, gibt es ncihts.

Bei 153 (2) hätte er eine Chance.