Gartenzaun Allgemeingut?
Ich habe eine ebenerdige Eigentumswohnung mit angeschlossenen Garten. Dieser ist mit einem Gartenzaun und einer versperrbaren Türe (Schlüssel habe nur ich) begrenzt. Der Gartenzaun steht auf meinem Grundstück. Jetzt will mir die Hausverwaltung einreden, dass der Gartenzaun Allgemeingut ist. Haben die recht?
3 Antworten
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplizierte Sache. Da gibt es viele Mißverständnisse.
Ein beliebtes Mißverständnis ist zu glauben, man habe Eigentum am Gartenanteil.
Das ist rechtlich völlig unmöglich. Am Grundstück gibt es immer und ohne jede Ausnahme Bruchteilseigentum. Mit anderen Worten, "Dein" Gartenanteil steht nicht in Deinem Alleineigentum, sondern gehört allen Miteigentümern gemeinsam, ist also Gemeinschaftseigentum.
Was Du an "Deinem" Gartenanteil aber haben kannst ist ein Sondernutzungsrecht. Außer Dir darf diesen Gartenanteil kein anderer Eigentümer nutzen.
Der Zaun steht mithin auf Gemeinschaftseigentum und gehört ALLEN Eigentümern gemeinsam.
Der Gartenzaun steht auf meinem Grundstück
Sicher, dass es sich dabei um DEIN Grundstück handelt? Normalerweise dürfte es bei Eigentumswohnungen bei dem Grundstück um einen MITeigentumsanteil handeln...?! Oder ist das in der Teilungserklärung und im Grundbuch als DEIN Grundstück ausgewiesen, oder ggf. nur mit einem Sondernutzungsrecht verbunden? Dann hätte die Hausverwaltung durchaus recht.
Aber als was? Als Sondereigentum oder als zugewiesene Fläche/ zur Nutzung überlassen Fläche aus dem Gemeinschaftseigentum
Dann schau mal genau hin. Da steht etwas von Sondernutzungsrecht. Das ist was völlig anderes als Eigentum.
Jede Mauer, jeder Stein, jedes Fenster und jede Tür gehört allen!
So auch der Zaun.
Du solltest dich vielleicht einmal informieren, was das überhaupt bedeutet, wenn man in einer Eigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung hat!
Im Kaufvertrag für die Wohnung ist auch der Wohngarten ausgewiesen