Freundin schuldet mir geld?

3 Antworten

du müsstest das per zivilklage einklagen... aber wo nix zu holen ist, ist nix zu holen.

wieauchimmer schreib das Geld ab, und lerne daraus.

Mir war das damals eine Lehre, und ich hatte mir geschworen niemanden mehr etwas zu geben, den Charakter eines menschen, auch wenn man diese Person schon 16 Jahre kannte, kann man nur vermuten.

Jetzt bin ich klüger.

Ich würde auch sagen, vereinbart Ratenzahlung.

Schriftlich mit einer Ratenhöhe von 20-50 € je nach Finanzieller Möglichkeit. Und mit dem Zusatz, wenn sie mit einer Rate in Verzug gerät, das der Rest sofort fällig ist. denn dann kannst du (zumindest in DTL) anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, bzw das gegenstück dazu, was es in der Schweiz gibt.

Die eine Möglichkeit ist die Ratenzahlung - aber Dein Geld bist Du vorerst los und wirst es auch nicht wiedersehen - oder Du schaltest Deinen Rechtsschutz ein, was aber dazu führen wird, daß Du trotzdem Dein Geld nicht wiedersehen wirst; es führt nur dazu daß Deine Freundin als "vorbestraft" gilt. Schreibe das Geld ab, denn Du wirst es sowieso nicht wiedersehen.