Forderung von RA Ralf Heyl. Was tun?
Heute am 30.12.2020 habe ich Post von diesem RA erhalten. Es geht um ehemalige Forderung der deutschen Postbank AG. Dort hatte mein verstorbener Vater ein Girokonto. Mein Vater ist 2007 verstorben. Damals habe ich das Erbe ausgeschlagen. Es waren nur Schulden da. Jetzt, Ende 2020 habe ich eine Auflistung der Forderungen von 2007 bis heute bekommen. Für jedes Jahr mit den dazugezählten Zinsen.
Natürlich werde ich das nicht bezahlen, aber es bereitet mir Unbehagen. Ich werde diesem RA schreiben, dass ich kein Erbe bin und deshalb der Forderung widerspreche. Ist das ausreichend?
4 Antworten
Du kannst die Erbausschlagung nachweisen ....... mehr brauchst Du im Falle X nicht . Im Grunde genommen musst Du auf dieses Schreiben überhaupt nicht reagieren, denn Du bist ja nachweislich nicht Erbin .
Schreibe dem RA, daß Du das Erbe Deines Vaters fristgerecht ausgeschlagen hast - am besten mit Nachweis vom Nachlaßgericht/Amtsgericht. Fordere den Rechtsanwalt auch dazu auf seine Forderung umgehend fallen zu lassen.
Besser ignorieren bleiben lassen, wenn das nicht stimmt oder du nie nutztest. Hab auch am zweiten Januar per Brief bekommen. Sowas von ist ein Irrtum, ich nutze nie mit Postbank. Ich lasse mir einfach die Finger weg davon.