Forderung von RA Ralf Heyl. Was tun?

4 Antworten

Du kannst die Erbausschlagung nachweisen ....... mehr brauchst Du im Falle X nicht . Im Grunde genommen musst Du auf dieses Schreiben überhaupt nicht reagieren, denn Du bist ja nachweislich nicht Erbin .

Schreibe dem RA, daß Du das Erbe Deines Vaters fristgerecht ausgeschlagen hast - am besten mit Nachweis vom Nachlaßgericht/Amtsgericht. Fordere den Rechtsanwalt auch dazu auf seine Forderung umgehend fallen zu lassen.

Besser ignorieren bleiben lassen, wenn das nicht stimmt oder du nie nutztest. Hab auch am zweiten Januar per Brief bekommen. Sowas von ist ein Irrtum, ich nutze nie mit Postbank. Ich lasse mir einfach die Finger weg davon.

Woher ich das weiß:Recherche