Erbe, was passiert mit dem Taxiunternemen meines versorbenen Vaters?

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Wichtig ist, dass die Folgen der Erbschaft mit dem Tode des Vaters eintreten, auch ganz ohne Erbschein. Ihr solltet wegen des Unternehmens unbedingt sehr schnell mit dem Steuerberater des Vaters ein Gespräch suchen. Es muss ein Plan gemacht werden, wie das Unternehmen fortgeführt werden soll. Zur Auswahl stehen da:
 
1. Beendigung des Unternehmens
2. Fortführung als GbR
3. Fortführung als Einzelner, wobei der andere seinen Anteil an den einen verkauft/verschenkt. Es tritt eine Anwachsung nach § 738 BGB ein.
4. Verkauf/Verpachtung des Betriebes

Ich würde an Deiner Stelle mal zum Nachlassgericht gehen udn einen Erbscheinbeantragen, wenn noch kein Testament aufgetaucht ist.

Wenn Dein Vater keines errichtet hat wirst Du Dir mit seiner Witwe das Erbe teilen (vorausgesetzt keine Geschwister und er hatte mit seiner Frau die Zugewinngemeinschaft).

Ab dann müßt ihr Euch wegen des Unternehmens einigen, wer es fortführen soll.