Erbschaftunterschlagung?

2 Antworten

Erbschaftsunterschlagung

Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. So was kennt das geltende Recht nicht. Lassen wir mal das "Erbschafts-" weg und schauen nach Unterschlagung.

In § 246 StGB steht dazu:

"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar."

Es soll Leute geben die glauben, die Bank halte für jedes Konto so etwas wie ein Schließfach in das sie hereinkommendes Geld stecken und herausgehendes daraus entnehmen. Diese Leute glauben aber auch an Klapperstorch und Osterhase und daran, dass die Erde eine Scheibe ist.

Kontenguthaben könnte nicht unterschlagen, sondern allenfalls veruntreut werden. Aber selbst das ist hier nicht der Fall. Hier werden absolut lächerliche Gegenforderungen aufgebaut und wegen der Sache mit der Umbettung gehört die Tante an sich zum Amtsarzt geschickt.

Kurzum: Statt Deine Zeit in Foren oder bei der Polizei zu vergeuden hättest Du längst auf die Suche nach einem Rechtsanwalt gehen sollen. Ich bin mir sicher, bei einem Anwaltsschreiben wäre das einbehaltene Geld umgehend überwiesen worden und die Anwaltskosten dazu.

Sorry, weiter 500€ für evt. anfallende Grabsanierung