Grundbucheintrag für Ehepartner auch mit geringerem als 50% Anteil möglich?

5 Antworten

Zu den bereits gegebenen Antworten noch folgender Hinweis auf einen vermutlichen Denkfehler:

Sobald mehr als 1 Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist kann ein Verkauf auch nur mit dem Einverständnis von allen erfolgen. Die ideellen (!) Miteigentumsanteile haben damit nichts zu tun, sondern sind lediglich eine Quote, wie hoch jeder seinen Anteil am Verkaufserlös beanspruchen kann.

Wenn ihr Euch trennt und der Mann ist mit einem Verkauf nicht einverstanden (aus welchen Gründen auch immer, und wenn es nur reine Bosheit ist), dann kannst Du deshalb alleine nicht verkaufen.

Wenn Du es trotzdem zwingend loswerden musst, dann geht das zwar über Teilungsversteigerung, aber wenn der Mann clever ist, dann steigert er Deinen Anteil ein (meistens unter tatsächlichem Wert) und ihm gehört das Haus anschliessend ganz alleine.

Verständnisfrage zum Abschluss:

Für mich ergibt sich kein zwingender Grund (ausser unendlicher Liebe), den Mann überhaupt als Miteigentümer eintragen zu lassen?

Deine Eltern haben es ja Dir und nicht Euch überschrieben.

Franzl0503  21.06.2018, 00:06

Die Cleverness, das Objekt günstig zu ersteigern, ist mindestens genauso gut auch bei der Frau vorhanden.

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Inaina

Überträgst du deinem Ehemann auch nur einen geringen Miteigentumsanteil (z.B. lediglich 10 %) an deiner Immobilie, könnte er als Miteigentümer jederzeit auf einfachen Antrag hin die Teilungsversteigerung veranlassen. Die Konsequenzen sind dir hoffentlich bekannt.

Hier sind einige Dinge klärungsbedürftig:

Inwieweit (warum) soll der Mann bei einer Trennung ausgezahlt werden?

Wie soll der Mann Eigentum an dem Grundstück erwerben? Soll es ihm geschenkt werden oder verkauft? Beides hätte ja keine wesentliche Auswirkung auf einen möglichen Zugewinnausgleich.

Meandor  20.06.2018, 11:57

Hilf mir mal.

Sie hat das Haus nach der Eheschließung (vermutlich) geschenkt bekommen. Damit ist bei ihr eine Vermögensmehrung während der Ehe eingetreten die im Falle einer Eheauflösung doch ausgeglichen werden müsste, oder?

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EnnoWarMal  20.06.2018, 12:14
@Meandor

Es ist hier nicht ganz eindeutig und je nach Sachlage auch klärungsbedürftig (man muss den Vertrag und die Intentionen kennen), aber nach § 1374 (2) BGB wird Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands .... mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht... durch Schenkung ...erwirbt, .... dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.

Also kein Zugewinn.

Und im Fall des Verkaufs verschieben sich die Vermögensverhältnisse ja nicht.

Jetzt könnte man allensfalls darüber nachdenken, ob bei einer Schenkes an den Mann nicht der Mann bei einer Scheidung durch ebendiese Schenkung zugewinnausgleichspflichtig wird.

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Meandor  20.06.2018, 14:03
@EnnoWarMal

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Geht man also von vorweggenommener Erbfolge aus, dann wäre das Haus aus dem Zugewinn raus.

Dann würde es für eine Schenkung an den Mann noch weniger Gründe geben.

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EnnoWarMal  20.06.2018, 15:19
@Meandor

Wie schon gesagt - so ganz sicher ist das nicht. Das hätte womöglich der Notar mit aufgreifen müssen.

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Ist das so möglich?

Ja, aber Du löst so nicht Deine Sorgen!!!

Warum? Siehe "Teilungsversteigerung" in der Antwort von Franzl0503. Du musst Deinen Mann als (Teil-)Eigentümer aus dem Grundbucheintrag für dieses Haus raushalten, trotz vielleicht größter Liebe, aber vorallem wegen der möglichen Hausverlust- und Scheidungsängste.

Blöd. Hätten die Eltern Dir das Haus vor der Hochzeit gegeben, wäre es im Rahmen des Zugewinnsausgleiches kein Zugewinn gewesen.

Wenn Du Deinem Mann jetzt die Hälfte des Hauses schenkst, was soll sich dadurch ändern?

Im Falle einer Trennung kann auch nur einer im Haus wohnen. Wenn der andere nicht ausgezahlt wird, dann landet das Haus in einer Teilungsversteigerung und ist nachher ganz weg.

Solange Du 100%ige Eigentümerin eines lastenfreien Hauses bist, kannst Du ein Darlehen aufnehmen und Deinen Mann auszahlen.