Fliesen streichen - Schönheitsreperatur??

6 Antworten

Das kannst du nur mit dem Vermieter abmachen, ob er die Kosten für das Streichen der Fliesen übernimmt oder nicht. Im Grunde genommen stimmt es wirklich, dass das Streichen der Fliesen eine Schönheitsreperatur ist.

Vielen Dank erstmal für eure antworten. Im Mietvertrag sind nur die "normalen" Schönheitsreperaturen festgehalten, gar nichts zu den schon so übernommenen gestrichenen Fliesen. Das Problem ist, das während meiner Mietzeit der Vermieter gewechselt hat, und die Erklärung das er damals ja an Geld gespart hat daher nicht fruchtet. Die Frage die sich mir nun noch stellt: sind die abgenutzten Fliesen ein Mietmangel? Und/Oder auch die rostige Badewanne? Muss ich es hinnehmen, das mir die Farbe der Fliesen nutzungsbedingt abblättert? Im Zweifel werde ich einen Anwalt einschalten, jedoch bin ich vorerst ein Freund vom gegenargumentieren. Ich bin halt ein friedvoller Mieter :-)

Primus  23.03.2014, 15:24

Wie schon gesagt - zur Not hilft ein Mieterverein!

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LittleArrow  23.03.2014, 15:54

Farbe der Fliesen nutzungsbedingt abblättert?

Was ist dabei nutzungsbedingtes Abblättern? Werden die überstrichenen Fliesen etwa üblicherweise mit einem Spachtel gereinigt?

Also, ich würde mich auf nutzungsbedingtes Abblättern keinesfalls einlassen. Abblättern ist idR eine Folge der z.B. fehlenden oder mangelhaften Untergrundvorbereitung oder Farbbeschichtung.

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Zunächst ist in Deinem Mietvertrag zu überprüfen, was dort zu den Schönheitsreparaturen steht. Wenn die Klausel an irgendeiner Stelle (z. B. "beidseitiger Anstrich der Wohnungstür") unwirksam sein sollte, dann ist die ganze Klausel (auch hinsichtlich der Tapeten und Fliesen!) unbeachtlich und der Vermieter ist in der Pflicht. Ist die Vertragsklausel aber grundsätzlich gültig, kommt es nur auf den dort beschriebenen Umfang der Schönheitsreparaturen an und nicht darauf, was Du über Schönheitsreparaturen weißt;-)

Mir ist unklar, wo die Fliesen in Eurer Wohnung angebracht sind. Gehören sie zur Wand, dann gehört der Anstrich der angestrichenen Fliesen zum geschuldeten Wandanstrich. Gehören die gestrichenen Fliesen zum Fussboden, dann müßte der Bodenanstrich in der Klausel ausdrücklich vorgesehen sein. Wenn die Farbe abblättert, dann besteht übrigens die starke Vermutung, dass der damalige Anstrich nicht fachmännisch war. Und ein solcher Schaden ist dem Vermieter schriftlich unverzüglich anzuzeigen.

Die Rostbildung in der Badewanne kann auf eine Beschädigung durch die Mieter zurückzuführen sein, aber dies muss vom Vermieter nachgewiesen werden. Daher ist die Beseitigung der Roststelle vermutlich Sache des Vermieters. In seinem Interesse ist es, die Stelle schnellstens zu beseitigen, um eine Durchrostung und einen daraus folgenden Wasserschaden zu vermeiden. Die Durchrostung meldet sich nicht vorher schriftlich an!

Was steht denn im Mietvertrag? Das ist doch nicht entscheidend und nicht Begriffsklauberei. Und insofern noch ein Hinweis: AGB -also das sog. Kleingedruckte- sind immer zu Lasten des Verwenders auszulegen. Wenn da nur etwas allgemein von "Schönheitsreparaturen" steht, wäre eine so ungewöhnliche Maßnahme sicher nicht mit abgedeckt.

Wenn Vormieter und Vermieter sich einig waren, die Fliesen überstreichen zu lassen, ist meiner Meinung nach der Vermieter nun auch für die notwendigen Reparaturen zuständig.

Schließlich hat er damals gespart, da das Bad nach dem Rohrbruch nicht neu gefliest wurde.

Auch für die Roststelle in der Wanne bist Du nicht verantwortlich und der Vermieter müsste entweder die Wanne austauschen, oder von einem Wannendoktor ausbessern lassen.

Wenn es hart auf hart kommt, würde ich mir an Deiner Stelle Hilfe bei einem Mieterverein holen

blnsteglitz  23.03.2014, 15:18
Wannendoktor

sowat gibt es? Lach -

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Primus  23.03.2014, 15:23
@blnsteglitz

Jou..... mir ist mal der Duschkopf in die Wanne geplumpst und für kleines Geld hat Onkel Doktor sie wieder super hinbekommen ;-))

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