Firma Techem: Wir sollen zahlen, obwohl nicht abgelesen wurde!?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, warum ? 1. Eine Abrechnung komplett mit Vorjahreswerten ist nicht rechtens! 2. Ohne Ablesung auch keine Abrechnung, die Ablesung ist Bestandteil der Rechnung ! 3. Der Kunde erteilt erst mit der Kostenmeldung den Auftrag zur Abrechnung, wenn diese nicht vorliegt, kann keine Abrechnung erfolgen 4. Techem kann höchstens die entstanden Kosten berechnen, muß diese aber belegen.

P.S. würde mir die Rechnung gern mal ansehen..

Viele Grüße Andreas

pokemon 
Fragesteller
 23.10.2011, 22:35

Vielen Dank, für die Antwort. Wie können wir dagegen vorgehen? Müssen wir einen Rechtsanwalt einschalten? Oder gibt es andere Möglichkeiten (z.B. an den Vorstand zu schreiben)?

0

Hallo,

wie gesagt, würde mir die Rechnung gern mal anschauen, am besten per Mail an a.joseph@freenet.de

Viele Grüße

pokemon 
Fragesteller
 26.10.2011, 00:07

Vielen Dank, werde mich darum kümmern, kann aber ein paar Tage dauern.

0