Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, warum ? 1. Eine Abrechnung komplett mit Vorjahreswerten ist nicht rechtens! 2. Ohne Ablesung auch keine Abrechnung, die Ablesung ist Bestandteil der Rechnung ! 3. Der Kunde erteilt erst mit der Kostenmeldung den Auftrag zur Abrechnung, wenn diese nicht vorliegt, kann keine Abrechnung erfolgen 4. Techem kann höchstens die entstanden Kosten berechnen, muß diese aber belegen.

P.S. würde mir die Rechnung gern mal ansehen..

Viele Grüße Andreas

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