Umlage der Gartenpflege nach qm ?
Die Gartenpflegearbeiten wie Rasen mähen , Blumenbeete pflegen.. haben wir im UG (128,5 qm) regelmäßig durchgeführt. Nun hat sich ein Nachbar über eine zu hohe, überhängende Hecke "beschwerd" - die die Zufahrt zu seiner Garage behindert. Da wir keine so lange Leiter besitzen, hat unsere Vermieterin einen Gartenpflegedienst beauftragt, der die Hecke dann zu einem Preis von 260,00 Euro gestutzt hat. Nun sollen wir in unserer Nebenkostenabrechnung anteilig nach qm für diese Gartenpflegearbeiten zahlen. Wir anteilig für 128,5 qm - unsere Nachbarn schauen auf das gleiche Grundstück und zahlen nur für 80 qm - zumal die regelmäßige Gartenpflege immer von uns durchgeführt wurde. Wäre eine Aufteilung nach Mietparteien nicht gerechter ?
3 Antworten
Welcher Abrechnungsmodus ist denn mietvertraglich vereinbart? Wenn da Abrechnung nach Wohnfläche vereinbart oder bislang so gehandhabt wurde, dann ist auch der Heckenschnitt so umlegbar.
Danke für den Hinweis. Allein, mir fehlt der Glaube.
Und im übrigen: Wer nutzt den Garten eigentlich? Hat die Fragestellerin das möglichweise immer deswegen übernommen, weil sie als EG-Mieterin auch die alleinige Nutzung hat?
Liebe Fragestellerin: Wir kennen den Sachverhalt insofern ja nicht. Aber, wenn diese meine Vermutung zutreffen sollte, könnte das auch bei der Kostentragung von Bedeutung sein. Durchaus auch zu Deinem Nachteil!
Bisher haben wir garnichts für die Gartenpflege bezahlt, da wir das selber gemacht haben. Mietvertraglich ist nichts geregelt !
Hallo loomistar,
hier im Forum besteht keine Chattechnik, sondern Du mußt Deine Kommentare direkt bei der betreffenden Antwort platzieren (nicht als eigene Antwort). Daher bekommt vermutlich Privatier59 Deinen, in einer Antwort verpackten Kommentar nicht mit.
Zu Deiner Frage: Wenn bei den vertraglichen Nebenkosten alle anderen Betriebskostenarten aufgeführt sind, nur keine Gartenpflege, dann mußt Du vermutlich auch keine umgelegten Gartenpflegekosten tragen. Hier ist aber eine genaue Mietvertragsprüfung erforderlich; wir kennen dessen Text nicht! Es reicht nämlich auch der Verweis auf die Betriebskostenverordnung, um an den Betriebskostenarten gemäß dieser Verordnung beteiligt werden zu können. Kommt eine vertragliche Beteiligung an den Gartenpflegekosten in Frage, fehlt aber im Mietvertrag ein Verteilerschlüssel, dann sieht § 556a Abs. 1 BGB die Verteilung nach Wohnfläche vor.
Wenn Ihr nach dem Mietvertrag als EG-Mieter zur Gartenpflege verpflichtet seid, dann schließt dies nicht automatisch den Heckenschnitt ein. Ich habe Verständnis dafür, dass Du die qm-Verteilung als ungerecht empfindest. Aber vermutlich würde der OG-Mieter ebenfalls auf diesen Verteilungsschlüssel pochen. Wir wissen auch nicht, was in dessen Vertrag zum Thema Gartenarbeitskosten steht.
Wenn Ihr nach dem Mietvertrag nicht zur Gartenpflege verpflichtet seid, dann könntet Ihr evtl. auch die Fremdpflege erzwingen, um den OG-Mieter nicht so ungeschoren davon kommen zu lassen. Aber vielleicht hilft auch eine gemeinsame Aussprache aller Parteien, um insgesamt Fremdkosten zu sparen.
Bitte beachte, dass Dein Fragetext zweimal Nachbarn erwähnt. Es ist mir nicht klar, ob es sich um eine Personenidentität handelt. Vielleicht muß dieser garagennutzende Nachbar mietvertraglich sogar selber seine störende Hecke schneiden.
Guck mal die Antwort der Fragestellerin:-))