Als Tochter Wohnung der Eltern kaufen oder schenken lassen (Darlehen wurde gekündigt mit Restschuld)?

3 Antworten

Aus Kostenersparnisgründen sollte ummgehend geklärt werden, ob und zu welchen Konditionen sich der Grundpfandrechtsgläubiger bereit erklärt, euch beiden das Darlehen von noch 90 000 €  über den Weg einer Schuldübernahme zu belassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück im Wege einer  gemischten  Schenkung  oder durch Kaufvertrag erworben wird. Eure Bonität muß allerdings einwandfrei sein.

Wenn die da genannten Werte stimmen, ist der Wert des ideellen Hälfteanteils an den Lebenspartner unter 20.000 Euro und damit auch bei ihm innerhalb des Schenkungsteuerfreibetrags. Voraussetzung ist natürlich, daß man nicht nur die Wohnung sondern auch die darauf lastenden Schulden übernimmt oder genauer gesagt, sich den Eltern gegenüber zu deren Tilgung verpflichtet.

Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob die Eltern dem Lebenspartner etwas unentgeltlich zukommen lassen wollen.

Die entscheidende Frage sollte für Dich aber sein, ob Du zusammen mit Deinem Lebenspartner die ja nun umgehend fälligen 90.000 Euro aufbringen kannst, sei es durch Eigenkapital oder eine Fremdfinanzierung. Ansonsten nämlich steht die Wohnung bald in der Zwangsversteigerung. Die sicherlich bestehenden Grundpfandrechte lassen sich durch eine Veräußerung oder eine Schenkung natürlich nicht abschütteln.

Wenn Zwangsversteigerung droht, sind die Eltern hoch verschuldet. Wenn ein Schuldner in dieser Situation Vermögensgegenstände verschenkt wäre das Insolvenzbetrug und die Schenkung nichtig.

Wenn es zur Versteigerung kommt, kannst Du aber mitbieten. Erhältst Du (oder ihr) den Zuschlag ist die Wohnung schuldenfrei.