Ferienwohnung in Ägypten,aber erbe in Deutschland nicht angenommen.Gilt in Ägypten ein anderes Recht?
Mein Opa(Ägypter) ist vor vielen Jahren gestorben. Aufgrund der vielen hohen Schulden in Deutschland haben wir das Erbe nicht angetreten. Er besaß eine Ferienwohnung in Ägypten die nun leer steht. Der Anwalt meiner Verwandtschaft sagt mir, das die Wohnung nun meine wäre, ich nur nachweisen müsste das ich zur Familie gehöre und diese Wohnung dann an sie verkaufen kann. Hat der Anwalt aus Ägypten recht, er will es mir auf jeden Fall so verkaufen?
Bin da eher skeptisch.
3 Antworten
Es gibt hier verschiedene Punkte zu beachten.
Dein Onkel hatte in Deutschland Schulden. Die sind ggf. noch offen, bzw. sind seinem Vermögen, wo auch immer, entgegen zu stellen.
Du hast das Erbe ausgeschlagen. Das Auslandsvermögen hängt damit in der Luft. Aber wie wirkt die Ausschlagung in Ägypten? muss sie dort ggf. gesondert erklärt werden?
Wenn Du dort annimmst musst Du die Erlöse schon hier zur Schuldentilgung verwenden, um auf er sicheren Seite zu sein. aber natürlich nur bis zur Höhe des Erlöses, das nennt man Nachlassinsolvenz.
Was wir eben nicht wissen ist, um welche Wert es geht.
Wenn die Wohnung in Ägypten einen nennenswerten Wert hat, könnte man hier mit den Gläubigern eventuell auch einen Vergleich aushandeln, damit Dir etwas bleibt. Die werden schon froh sein, auf einen ehrlichen Menschen zu stoßen.
Auf der anderen Seite wäre aus meiner Sicht ein "einfach kassieren, es weiß ja keiner," dann doch ggf. zu risikoreich.
Beim Erben gild Landesrecht, also dort wo die Erbmasse liegt, das Erbrecht gild.
Ihr habt das Erbe meines Erachtens nur für Deutschland ausgeschlagen.
Sucht euch nen Anwalt für Ausländisches Erbrecht, der euch sagen kann inwiefern Schulden in Deutschland auf Ausländisches Erbe angerechnet werden kann.
Eine Erbschaft muss nicht angenommen werden! Erbe wird man per Gesetz!
Habt ihr das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht schriftlich ausgeschlagen?
Meiner Meinung nach wurde dann damit auch das Ferienhaus in Ägypten mit ausgeschlagen.
Wie will man z. B. auch einem weiteren Erben erklären, dass ihr zwar ausgeschlagen habt, das Ferienhaus dennoch euch gehört.
Und Erben gibt es immer, an letzter Stelle steht der Staat, wenn alle gesetzl. Erben das Erbe ausgeschlagen haben!
Genau. Wurde hier in Deutschland ausgeschlagen