Verkehrsunfall mit US-Soldat: Klage in USA möglich?

2 Antworten

Es gibt in diesem Fall verschiedene Aspekte zu prüfen: Nicht nur den allgemeinen Gerichtsstand, sondern auch den Einfluß von Sonderabkommen wie dem Nato-Truppenstatut. Das zu leisten sprengt den Rahmen eines Forums. Ohnehin frage ich mich, wieso Du nicht Deinen Anwalt diesbezüglich befragst.

Allerdings sind US-Anwälte sehr profitorientiert. Such doch im Internet nach Anwälten in den USA die Deinen Fall übernehmen möchten. Auch Unglücksfälle in Europa mit US-Bezug interessieren die brennend. Wenn es um die Bezahlung des dortigen Anwalts geht, wirst Du allerdings tief Luft holen müssen: Die Alternative sind Stundensätze in beachtlich Höhe oder Erfolgshonorare bei denen der Anwalt mindestens 30% des ausgeurteilten Betrags (manchmal sogar noch viel mehr) für sich beansprucht.

Nicht nur den allgemeinen Gerichtsstand, sondern auch den Einfluß von Sonderabkommen wie dem Nato-Truppenstatut.

Der Teil zur Kfz-Versicherung ist eigentlich relativ einfach zu verstehen:

http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

Bei der Zulassung von privaten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Luftfahrzeugen durch die Behörden einer Truppe kann die Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, dem in einem Entsendestaat die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Haftpflichtversicherung erteilt ist, wenn neben diesem ein im Bundesgebiet zum Geschäftsbetrieb befugter Versicherer oder ein Verband solcher Versicherer die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für Schadensfälle im Bundesgebiet übernimmt. Die in Ansehung des geschädigten Dritten bestehenden Erfordernisse des deutschen Rechts werden durch die Bedingungen dieser Versicherungen nicht berührt.

1

Hier muß man zwischen verschiedenen DIngen unterscheiden, die wohl etwas vermischt werden. Mich wundert auch die Aussage des Anwalts etwas, aber ich kenne jetzt nicht im Detail die Verletzungen und deren Folgen. Vielleicht ist der Betrag angemessen und Deine subjektive Empfindung ist nur die eines groben Unrechts.

  • Fahrzeuge des US-Militärs müssen in Deutschland nach geltendem Recht versichert sein. Das bedeutet insbesondere, daß die Haftungsumfänge für Personen- und Sachschäden ebenso gelten. Dieser Teil der gegnerischen Versicherung steht für Schäden an z.B. Deinem Pkw, Kosten für Deine medizinische Behandlung oder eine Invaliditätsrente ein. Je nachdem, ob es sich um Dienst- oder Privatfahrzeuge handelt, sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Es kann auch eine US-Versicherung zuständig sein, diese muß jedoch dann durch einen zugelassenen deutschen Versicherer vertreten werden, gegen den auch Ansprüche zu richten sind.

  • Daneben hast Du über die Kfz-Haftpflicht des Gegners eine Möglichkeit, ein Schmerzensgeld in Abhängigkeit von der Schwere der Verletzungen geltend zu machen. Die tatsächlichen Höhen für verschiedene Arten von Verletzungen und Folgen sind nicht starr festgeschrieben, sondern auf Einzelfallbasis gerichtlich entscheiden. Das kommt also auf den Versicherungsvertrag und Deine Geltendmachung an.

  • Sollte es zu einem Strafverfahren gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, kannst Du als Nebenkläger vertreten sein. In diesem Verfahren wäre auch das Schmerzensgeld zu entscheiden. Gerichtsstand ist in Deutschland.

  • Sollte die Versicherung nicht für ein angemessenes Schmerzensgeld sorgen bzw. Sachschäden etc. nicht vollständig übernehmen wollen und es zu keinem Strafverfahren kommen, hast Du natürlich auf zivilrechtlichem Wege mit einem Verfahren gegen den Verursacher des Unfalls die Möglichkeit, zusätzlich Entschädigungen einzufordern. Gerichtsstand hierfür ist auch in Deutschland.

Dein Anwalt kennt hoffentlich diese Vorgehensweisen und wird entsprechend für angemessene Entschädigungen sorgen.

Das kommt also auf den Versicherungsvertrag und Deine Geltendmachung an.

Nö!

Das wäre ja noch schöner, wenn ich als Geschädigter vom Versicherungsvertrag des Haftpflichtversicherers des Schädigers abhängig wäre. Hier ist ausschließlich das BGB zuständig!

0