Fahrtrecht?

1 Antwort

Vroni

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs des berechtigten (herrschenden) Flurstücks Nr. 33 dürfte eine Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Geh- und Fahrrecht eintragen sein.

Für das Flurstück Nr. 32 gilt dieses Recht ohne deine Zustimmung nicht.

Obein Herrschvermerk auch auf deinem, dem dienenden Flurstück Nr. 34, eingetragen ist (Grundpfandrechtsgläubiger machen dies allgemein zur Auflage) lässt du offen; es spielt allerdings für die Beurteilung des Sachverhalts keine Rolle.

D