Verwalter einer WEG verlangt Einzugsermächtigung und Mahngebühren von 35 €? Darf er das verlangen?
Wir haben in unserer WEG einen neuen Verwalter bestellt, der in seinem Vertrag schreibt, dass er bei Umlagenverzug einmal telefonisch erinnert und danach mahnen wird mit einer Gebühr von 35 €. Das erscheint mir eine Wucher-Gebühr zu sein. Darf er sowas in seinem Vertrag schreiben und ggf. verlangen von den einzelnen Eigentümern?
Außerdem fügte er ein Schrieb bei, wo er verlangt, dass man zukünftig das Wohngeld über Einzugsermächtigung von ihm tätigen lassen muss. Bislang gingen meine Umlagen per Dauerauftrag pünktlich bei den jeweiligen Verwaltern ein und ich sehe keine Notwendigkeit das umzustellen. Darf er das überhaupt verlangen?
Für eine emotionsarme, rechtlich-fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar. :-)
2 Antworten
Lange Rede kurzer Sinn. Wenn er eine Abbuchungserlaubnis alter Rechtslage (nicht Sepa) haben will, dann gib sie Ihm. Wenn er die Umstellung im Februar 2014 auf Sepa verpaßt und sich dann nicht zusätzlich legitimieren lässt, buche alles nach 14 Monaten zurück wegen fehlender Legitimation. Dann hast Du Ihn verarscht, den Schlauberger und er kann sehen wie er an das Geld kommt. Du könntest die Lastschrift-Erlaubnis auch im Januar widerrufen mit Begründung Rechtslage hat sich zu Deinem Nachteil geändert.
Wo liegt also der Haken? Erst einmal bei der telef. Erinnerung. Die wird nicht stattfinden, bzw. er wird ggf nachweisen das er Dich angerufen hat, als Du telef. nicht erreichbar warst. Dann ist er wohl möglich berechtigt 35€ zu berechnen für ein Telefon-Gespräch das nicht stattgefunden hat.... Wenn man so was unterschreibt hat man schlechte Karten und wird freilich die 35€ zahlen müssen. Klar der will eine Einzugsermächtigung haben. Warum wohl? Weil er dann die bessere Rechtslage hat, in einer besseren Rechtsposition ist. Verlangen kann er viel. Verlange Du mal eine Begründung von Ihm, warum er eine Umstellung in Deinem Fall verlangt?