Verwalter einer WEG verlangt Einzugsermächtigung und Mahngebühren von 35 €? Darf er das verlangen?

2 Antworten

Lange Rede kurzer Sinn. Wenn er eine Abbuchungserlaubnis alter Rechtslage (nicht Sepa) haben will, dann gib sie Ihm. Wenn er die Umstellung im Februar 2014 auf Sepa verpaßt und sich dann nicht zusätzlich legitimieren lässt, buche alles nach 14 Monaten zurück wegen fehlender Legitimation. Dann hast Du Ihn verarscht, den Schlauberger und er kann sehen wie er an das Geld kommt. Du könntest die Lastschrift-Erlaubnis auch im Januar widerrufen mit Begründung Rechtslage hat sich zu Deinem Nachteil geändert.

Wo liegt also der Haken? Erst einmal bei der telef. Erinnerung. Die wird nicht stattfinden, bzw. er wird ggf nachweisen das er Dich angerufen hat, als Du telef. nicht erreichbar warst. Dann ist er wohl möglich berechtigt 35€ zu berechnen für ein Telefon-Gespräch das nicht stattgefunden hat.... Wenn man so was unterschreibt hat man schlechte Karten und wird freilich die 35€ zahlen müssen. Klar der will eine Einzugsermächtigung haben. Warum wohl? Weil er dann die bessere Rechtslage hat, in einer besseren Rechtsposition ist. Verlangen kann er viel. Verlange Du mal eine Begründung von Ihm, warum er eine Umstellung in Deinem Fall verlangt?