Wegerecht als Behinderter?

Ich wohne seit 2 Jahren im 1 OG. Unter uns sind Gewerbetreibende. Unsere Haustür liegt hinter dem Haus. Man kann sue von zwei Seiten erreichen. Der rechte Zugang ist über 4 Meter auf 90 cm verengt und der längere Weg zur Haustür. Der linke Zugang, also seitlich der Guebelseite wird von einem Gewerbetreibenden für seine Bullis zum Be und Entladen benutzt. Ist aber der kürzere Weg. Dieser Seiteneingang ist fteizuhalten wenn jemand, also auch wir privaten Leute etwas ausladen müssen oder Möbel geliefert kriegen usw.

Jeder benutzt den kürzeren Eingang auch mit Fahrrad. Da ich eine Lungenerkrankung habe bin ich darauf angewiesen meinen schweren Einkauf bis zur Haustür zu fahren mit meinem Roller. Das habe ich der Hausverwaltung mehrmals mitgeteilt und den Gewerbetreibenden. Auf der rechten Seite komme ich mit dem Roller nicht durch die enge Zufahrt ohne Gefahr mir Kratzer am Fahrzeug zu holen. Seit 2 Jahren hat der Gewerbetreibende behauptet es wäre seine Seite links des Hauses, er habe diese mitgemietet, ich hätte kein Durchfahrtsrecht...... Es würde ein Schild am anderen Ende des Hauses rechts stehen "zu den Häusern..... Nr.....".

Monatelang habe ich due Hausverwaltung gefragt, wie sich das mit Wegerecht verhält, das ich Gehbehindert bin und auf den Roller angewiesen...... Rechts kann nicht durchfahren kann ohne die Gefahr mir ein Kratzer am Fahrzeug zu holen und ich mit Einkauf nicht durch 90 cm Wegbreite fahren kann.

Ich habe nie eine Antwort erhalten. Im Grundbuch ist kein eingetragenes Wegerecht verzeichnet. Der Gewerbetreibende wurde nur angehalten den hinteren Zugang zum Haus fteizuhalten, weil er ständig Ware bis vor unsere Haustür abgestellt hat und auch den linken Zugang selbst oft Zustellt.

Daraus habe ich geschlossen das ich also links ein Zugangsrecht habe. Nun musste ich links wieder mit vollgeladenen Roller zur Haustür. Handwerker hatten sich breit gemacht. Ich bat darum das sie Platz machen sollen. Sie haben mich nur dumm belächelt.! Also fuhr ich an denen knapp vorbei. Nun hat der Gewerbetreibende bei der Hausverwaltung behauptet ich hätte einen seiner Mitarbeiter mit dem Roller gestreift und ihn fast lebensgefährlich verletzt. Das ist übertrieben und eine Lüge. Ich hätte nicht den rechten Zugang zum Haus benutzt wo ich nur Wegerecht hätte. Nun hat mich die Hausverwaltung bzw der Anwalt der Vermieterin abgemahnt! Und redet das erstmal davon, daß ich links kein Zugang zum Haus hätte! Es würde nicht erwähnt das mein Roller vollgeladen war, monatelang haben sie mir wegen dem Wegerecht keine Antwort gegeben und anscheinend dürfen nur vollgeladene Autos dort ausladen.

Muss ich das so hinnehmen?! Ich finde keine Urteile dazu. Wie gesagt ich bin Lungenerkrankung, habe 100 %Schwerbehinderung und ein G.

Danke

zu den Häusern....".

Wegerecht
Rechtsanspruch auf Straßengrundstück, Gewohnheitsrecht, Wegerecht?

Uns - einer Anliegergemeinschaft bestehend aus ca. 75 ETW-Eigentümern, verteilt auf mehrere Mehrfamilienhausgruppen - wurde kürzlich von einer Firma, die sich u.a. mit dem An- und Verkauf von titulierten und nicht titulierten Forderungen befasst, eine Aufforderung zum Kauf eines Grundstücks zugestellt. Falls wir der Aufforderung nicht bis zum 18.12.2020 nachkommen, droht die Firma mit einer Klage vor Gericht.

Die Mehrfamilienhausgruppen liegen an einer kurzen (ca. 100m) Straße (die die Firma zum Kauf anbietet), einer Sackgasse, die von den Wohnungseigentümern, deren Besucher, der Müllabfuhr, Postzustellern sowie Lieferfahrzeugen benutzt wird, um zu Tiefgaragen, Parkplätzen und Hauseingängen zu gelangen. Die Häuser wurden um das Jahr 1990 erbaut.

Für alle Eigentümer bestehen Grundbucheinträge, die sich jeweils auf die Eigentumsanteile der Häuser, der Garagenstellplätze sowie der Grundstücke beziehen. Die Zufahrtsstraße ist im Grundbuch nicht explizit erwähnt, da sowohl Straßenbaufirmen, Baufirmen, Erschließungsfirmen (Strom, Wasser, Abwasser) als auch Makler und Eigentümer vermutlich davon ausgingen, dass es sich bei der Zufahrtsstraße um eine öffentliche Starße handelt (die als Seitenstraße von einer Durchgangsstraße abgeht und zu den Wohnhäusern führt).

Nun hat die Firma, die die Forderungen stellt, im letzten Jahr (2019) einen Eintrag im Grundbuch vornehmen lassen, der sie als scheinbar rechtmäßige Eigentümerin des Straßengrundstücks ausweist (auf Grund welcher Beweisunterlagen ist z.Zt. noch unklar, es ist aber wohl anzunehmen, dass sie eine Kaufurkunde des Straßengrundstücks vorlegen konnte - was selbstverständlich noch geprüft wird). Dieser Grundbucheintrag von 2019 wurde den Eigentümern nicht mitgeteilt, bzw. erst jetzt im Rahmen der Aufforderung zur Zahlung.

Die Firma hat eine Rechnung vorgelegt, nach der jeder Eigentümer einen nach seinem Anteil des von der Firma angenommenen Gesamtwertes des Straßengrundstücks (ca. 250.000 €) berechneten Betrag zahlen muss.

Es gab weder vom vormaligen Eigentümer (zur Zeit als Straße und Wohnhäuser errichtet wurden - ca. 1990) noch von späteren Eigentümern eine Inkenntnissetzung der Käufer der Wohnungen als auch der Stadt Bad Urach darüber, dass der Anteil des Gesamtgrundstücks, der nach Fertigstellung der Anlage die Zufahrtsstraße ausmachte, sich weiterhin in Privatbesitz befindet. Alle Käufer gingen davon aus, das es sich um eine öffentliche Straße und nicht um eine Privatstraße handelt.

Unsere Fragen:

(1) Basiert die Forderung der Firma auf geltendem Recht?

(2) Inwieweit sind Gewohnheitsrecht und Wegerecht betroffen?

(3) Wie stehen die Chancen der Firma, ihren angeblichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen?

(4) In welcher Größenordnung könnten sich Gerichts- und Anwaltskosten bewegen, falls die Eigentümergemeinschaft einen eventuellen Prozess verliert?

Die Eigentümergemeinschaft bedankt sich herzlich für Stellungnahmen zu dieser sehr ungewöhnlichen Situation

Wegerecht
Wegerecht, wie sieht es mit der Kostenübernahme der neuen Bepflasterung aus?

Hallo zusammen! Einmal von vorne ^^ Wir haben ein 2 Familienhaus von dem die zweite hälfte vor Jahren verkauft wurde und für unsere Hälfte wurde ein Wegerecht im Grundbuch erteilt mit der einfachen Vereinbarung der Instandhaltung (kehren, wischen, Unkraut etc.) Sommer 2013 Sind meine Eltern in diese haushälfte gezogen die bisher von meiner Oma allein bezogen wurde. Ebenfalls 2013November zogen unsere neuen Nachbarn ein in die zweite Hälfte und von da an fing die Hölle an. Der kleine Hof der zu unserem Hauseingang führt ist sogesehen das Grundstück der Nachbarin und wir haben das Wegerecht. Die nachbarin hat von Tag 1 uns zu verstehen gegeben, dass sie mit uns nichts zu tun haben möchte^^ Sie legte uns in den Briefkasten einen Putzplan in dem sie aber nur alle 3 Wochen auftaucht da sie ja nur zu zweit leben und bei meiner Oma 4 Personen leben, was eigentlich damit nicht gerechtfertigt werden darf da meine Oma 80Jahre, mein Bruder 11Jahre und mein Vater 50Jahre mit MS ähnlichen Krankheit und Behindertenausweis nicht als Vollwärtige Personen angesehen werden dürfen. Die nette Nachbarin schnitt unsere Klingel einfach durch mit der Begründung:"sie dachte diese wird nicht genutzt" Dann kamen weitere Briefe wie z.B die Öffentlichen Parkplätze werden von fremden genutzt( in dem Fall von mir) und sie hätten ja drei Autos und wir sollen Platz machen ( wir haben ebenfalls 3 Autos und eine Garage wie auch die Nachbarin) Mein Bruder soll aufhören mit dem Ball im Hof zu spielen und meine Oma soll gefelligst ihren Rollator nicht auf dem Podest oder im Hof stehen lassen.... Dann kündigte sie an, dass im Mai 2016 Pflasterarbeiten durchgeführt werden und der Hof wie auch der Treppeneingang komplett neu gemacht werden. Der Hof war noch in Ordung (einfach gepflastert), der Treppeneingang und das Podest waren zwar nicht mehr ganz so schön da die Fliesen schon uhralt waren und ein paar euch gerissen waren aber jo (keineswegs lebensgefährlich wie sie es beschrieben hat)! Nun kam gestern die Aufforderung 1900Euro innerhalb 2 Wochen zu überweisen. Berechnet hat die Gute uns ganze 66% vom Gesamtbetrag und Begründete diese wieder damit, dass wir ja zu 4. sind wobei ich der Meinung bin dies sei nicht rechtens, da wie oben genannt 3 von 4 nicht vollwärtig gezählt werden dürfen.. Pflastersteine und fliesen kosten 25Euro was auch günstiger gegangen wäre.. Wir wurden keine Sekunde in das Geschehen involviert und wurden nicht nach unserer Meinung gefragt! Sie kann doch nicht einfach alles entscheiden und uns dann zum zahlen auffordern? Zumal es deutlich günstiger gegangen wäre! Dass wir zahlen müssen befürchten wir schon aber was denkt ihr wie viel wir tatsächlich zahlen müssen?

kostenübernahme, Wegerecht
Welche Rechte zur Instandhaltung hat man als Nutzer eines Wegerechts?

Guten Tag, im Grundbuch ist für unser Grundstück ein Wegerecht (von 1959) über 2m eingetragen. Zum Grundstück hin führt ein Weg mit Schotterbelag, der allein durch dessen Überfahrt verdichtet wird. Durch Witterung und Räumarbeiten im Winter verschlechtert sich der Zustand des Weges von Jahr zu Jahr. Wir möchten gerne eine langfristige Sanierung anstoßen. Es geht uns primär gar nicht um die Übernahme der Kosten, wir sind (zu 99%) alleiniger Nutzer des Weges. Die Frage ist, ob wir einen Straßenbauer mit der Sanierung beauftragen dürfen und inwieweit wir das mit den verschiedenen Eigentümern vorab (vertraglich) abklären müssen. Haben wir ein Recht darauf, den Weg so zu sanieren, dass er befestigt ist und somit auch sicher? Ggf. also mit Schotter überziehen und mit einer Walze stärker verfestigen oder sogar alphaltieren? Benötigen wir die Zustimmung jedes Eigentümers in schriftlicher / notariell beglaubigter Form?

Und eine Ergänzungsfrage: ist das Wegerecht mit 2m noch zeitgemäß? Alle Fahrzeuge, sowohl PKW als auch LKW (Spedition, Müllwagen, Rettungswägen) sind heutzutage deutlich breiter. Kann man das im Grundbuch ohne weiteres auf ein aktuelles Maß abändern lassen? Wie breit wäre dies in der Regel?

Ich hoffe, ich habe nicht zu viele Fragen auf einmal gestellt, aber diese hängen doch in jedem Fall mit der Hauptfrage zusammen.

Ich freue mich auf eine Experteneinschätzung. Dankeschön.

Wegerecht

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