Nachbar errichtet zweiflügeliges Einfahrttor, welches auf mein Grundstück öffnet?

3 Antworten

Ja klar. Das Tor ist ja eine Einrichtung die fremdes Grundstück tangiert und auch beeinträchtigt. Wenn da jetzt jemand mit dem Fahrrad raus will, kann den Weg ja niemand anderes mehr nutzen. Geht das Tor auf sein Grundstück auf, kann der Weg jederzeit auch noch von anderen Personen genutzt werden. Das Wegerecht hat damit nix zu tun.

Solche Tore sind ja schon wg. Gefahrenabwehr unzulässig. Dann steht das Tor offen im dunklen und dann ist es ein Hinderniss auf dem Weg und müsste beleuchtet werden.

Inwieweit bist du dahingehend denn beeinträchtigt?

Scheinbar hättest Du gerne, dass das Tor andersherum zu öffnen ist.

Da stellt sich erstmal die Frage, ob das Wegerecht detailliert beschrieben ist.

-Und zweitens, ob das Tor, wenn man es dreht zu benutzen ist.

Hast Du den Nachbarn schon gefragt, ob es einen zwingenden Grund für die Richtung gibt?