Wegerecht als Behinderter?

1 Antwort

Schau dir die Teilungserklärung an. Dort wirst du sehen ab Sondernutztungsrechte bestehen. Falls es die für diese Fläche gibt, steht sie nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Da spielt deine Behinderung keine Rolle

Ich29 
Fragesteller
 05.12.2020, 10:42

Das ganze Grundstück und das ganze Haus sowie alle Räume der Gewerbetreibenden gehört einer Vermieterin.

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Amado  05.12.2020, 10:43
@Ich29

Dann ist das ganze Mietvertraglich geregelt. Es kann durchaus sein dass diese fläche explizit mit vermietet wurde. Da sollte die Verwaltung dann aber Auskunft geben können.

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