Hausverkauf mit einem Eigentümer aber zwei Kreditnehmern

4 Antworten

Ich sehe da kein Risiko.

Der Kredit ist auf dem Haus abgesichert. Es ist nur verkäuflich, wenn die Grundschuldabgelöst (also der Kredit getilgt wird).

Das schlimmste was passieren könnte, wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung, weil das Darlehen noch nicht gekündigt werden kann. Die müsste Dein Freund natürlich zahlen, aber ich denke, das weiss er.

Seine Exfrau kann das nicht verhindern.

Es fehlen wesentliche Informationen zu der Beteiligung der Ehefrau. In welcher Weise ist sie im Kreditvertrag verankert - als Kreditnehmer oder als Bürge? Wurde der kreditgebenden Bank eine Grundschuld eingeräumt? Natürlich kann die Ehefrau auf verschiedenste Weise Eure Pläne durcheinanderbringen, wenn nicht sogar vereiteln.

Eure Möglichkeit besteht entweder darin, die Ehefrau in Eure Pläne mit einzubinden oder die Scheidung abzuwarten.

Die Scheidung ist bereits seit einem Jahr vollzogen. Sie ist Mitschuldnerin im Kredit und sehr auf Krawall gebürstet. Hat aber seit 2005 nicht mehr mit eingezahlt. Zu dem Zeitpunkt ist sie ausgezogen. Der Zugewinn ist geregelt. Leider wurde Sie nicht als Kreditnehmerin entfernt.

0

Ich glaube nicht, dass die Exfrau etwas dagegen unternehmen kann, die Auflösung des Kredits ist ja zwangsläufige Folge des Hausverkaufs, gegen den sie nun mal kein Mittel hat.

Im übrigen gälte im anderen Fall:

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

(§226 BGB), denn die Exfrau hat keinerlei Nachteile durch die Ablösung des Kredits.

baddy:

Dein Lebensgefährte haftet als Alleineigentümer für den Kredit mit seinem Hausgrundstück dinglich und persönlich mit seinem sonstigen Vermögen. Seine Ehefrau, die nicht Grundstückseigentümerin ist, haftet (nur) persönlich und zwar gesamtschuldnerisch mit ihrem Ehemann.

Zur Lastenfreistellung des zum Verkauf anstehenden Grundstücks bedarf es n i c h t der Zustimmung der Ehefrau.

Zustimmungsbedürftig wird die Veräußerung aus der Sicht des § 1365 BGB dann, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und das Grundstück das wesentliche Vermögen der Eheleute darstellt.

im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben

Lt. baddy007 ist sind die Eheleute seit einem Jahr geschieden (siehe ihren Kommentar bei der Antwort von Snooopy155).

0