Partner aus Grundbuch Löschen?
Hallo Experten im Haus,
Ich habe ein Haus gekauft. Da mir die Bank ohne Bürge keinen Kredit für das Haus geben konnte, bürgte meine Frau. Aus diesem Grund wurde meine Frau als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen. Dies wurde von 50:50 gemacht.
Nachdem die Bank einen großen Teil des Darlehens bezahlt hat, hat sie meine Frau als Bürge freigestellt.
Das Darlehen läuft zu 100 % auf meinen Namen. Ich bin alleiniger Kreditnehmer/Schuldner. Ich bin der einzige, der den Kredit zurückzahlt.
Tilgung und Zinsen werden von meinem Konto abgebucht.
Jetzt habe ich meiner Frau gesagt, dass ich sie aus meinem Grundbuch haben will, aber sie weigert sich.
Sie selbst hat 5 weitere Eigenschaften auf ihrem Namen.
Ich bin in keinem ihrer Grundbücher eingetragen.
2 Antworten
Es tut mir leid, aber ich verstehe einiges an Deiner Fragestellung nicht. Seit wann bezahlt die Bank Deine Kreditzinsen? Es ist zwar richtig, daß die Bank einen Bürgen au der Haftung entlassen kann, aber damit wird keine Grundbucheintragung geändert. Diese muß man selbst bei einem Notar beantragen, unter Vorlage der Bank, dass auf einen Bürgen verzichtet wird. Das kostet aber Geld! Wenn sie sich wie in Deinem Fall weigert dem zuzustimmen, kommen weitere Kosten auf Dich zu, denn dann mußt Du den Klageweg beschreiten. Daß sie selbst weitere Liegenschaften auf Ihren Namen im Grundbuch stehen hat, wird keinen Richter interessieren.
Du verstehtst den Sachverhalt falsch. Wenn ihr zu 50:50 im Grundbuch als Eigentümer steht, hast nicht DU ein Haus gekauft, sondern IHR habt ein Haus gekauft. Wenn dir deine Frau ihren Teil nun nicht schenken will, dürfte es schwierig werden. Ohne Einigung bekommst du sie nicht aus dem Grundbuch.