Dürfen die Inkassogebühren von dem ursprünglichen Betrag ermittelt werden, wenn eine Teilretoure erfolgt ist?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche die Situation so genau wie möglich zu erklären in der Hoffnung,dass es so ohne viel drum herum geklärt werden kann.
Im November letzten Jahres bestellte ich mehrere Sachen bei Nike über die Zahlungsmethode Klarna - später bezahlen. Von dieser Bestellung war ein Teil Geschenke und wurde in verschiedenen Größen bestellt.
Da die Rückgabefrist und die Zahlungsfrist knapp mit meiner Retoure war, versuchte ich die Rechnung gegen Gebühren bei Klarna zu verlängern. Dies klappte auch bei 3 von 4 Rechnungen.
Bei einer Rechnung habe ich das offensichtlich versemmelt, da diese dann an das COEO Inkassobüro übermittelt wurde.
Nun wusste ich auch nicht, dass ich bei einer Rückgabe Klarna und Nike Meldung geben muss. So wurde es mir jetzt zumindest erklärt das, dass der übliche Ablauf wäre.
Bei meiner Rückgabe setzte ich mich blöderweise mit Nike telefonisch in Kontakt und bat darum das meine Retoure vermerkt ist.
Kurze Zeit später bekam ich dann schon den ersten Brief von Coeo mit einer Kostenauflistung die wie folgt aussieht:
Hauptforderung : 106,46
Verzugszinsen : 0,59
Inkassokosten entsprechend einer 1,3 Geschaftsgebühr aus 106,46 : 58,50
Auslagenpausche analaog : 11,70
Gesamtsumme : 177,25
Nun ist mir bewusst, dass ich die Inkassokosten bezahlen muss und das es mit der Verlängerung der Rechnung blöd gelaufen ist.
Nur beträgt die Restforderung abzüglich meiner Retoure 47,68 + 71,08 Inkassogebühren was eine Gesamtforderung von 118,76 ergibt.
Auf Kontakt per Telefon und Email ergab sich nichts.
Die Zahlung wurde mehrmals verschoben aber die Antworten zwischen Nike Klarna und Coeo ergaben nur etwas wie das : " Der Kunde hatte einen alternativen Artikel zurückgegeben, der nicht aus seiner Bestellung stammt - Screenshot im Anhang "
Was so nicht stimmt, da mehrere Artikel zurückgeschickt wurden und einer nunmal Teil der an das Inkassobüro weitergeleiteten Rechnung ist.
Auf mein letztes Schreiben mit dem Nachfragen auf die erhöhten Kosten kam die Antwort : "Der Händler hat Ihnen am 26.02.2020 eine Retoure in Höhe von 58;78 gutgeschrieben, somit blieb ein Restanteil in Höhe von 47,68, welcher bislang unbezahlt ist.
Die dadurch enstandenen verzugbedingten Kosten haben zu Sie zu erstatten. Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 118,76 bis zum 13.03.2020 entgegen.
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Kann es nun wirklich sein das diese Forderung trotz fristgemäßer Retoure gültig ist?
Einer der Mitarbeiter meinte auch zu mir am Telefon das diese Gebühren zu hoch sind per Email kommt dann aber die von mir zitierte Antwort.