Unterschied zwischen Stundung und Ratenzahlung

4 Antworten

Und zu der Antwort Du hast ja geerbt gibt es zu sagen das damit laufende Verpflichtungen gezahlt worden sind um schuldenfrei zu sein.

Das bezieht sich auf die vorherige Frage. Was Du allerdings nicht gesagt hast ist, ob das Schulden aus dem Erfall waren oder Eure eigenen Schulden und der Unterschied ist für die Stundungsbereitschaft des Finanzamts wahrscheinlich schon von Bedeutung. Wenn das nämlich eigene Schulden waren, würde das Argument lauten, wieso denn andere Gläubiger bedient werden bevor nicht alle mit dem Erbfall zusammen hängenden Ansprüche erledigt worden sind.

Letztendlich ist es immer eine Frage des Auftretens und der Argumentation ob man beim FA Stundung (= Aufschieben der Zahlung) oder Ratenzahlung gewährt bekommen kann. Man muß da schon ausführlich und sachlich begründen und man muß sich darüber im klaren sein, dass so etwas nicht kostenfrei sondern mit Zinszahlung verbunden ist.

Hallo,
ich verstehe die Frage schon nicht genau. Worum geht es hier denn eigentlich?
Da ist Jemand, der eigene Schulden tilgen muss. Zufällig erbt er jetzt eine Summe x. Nun besteht das Problem darin welche Gläubiger zuerst zu bezahlen?

Oder ist es so dass Jemand eine Summe -x, also Schulden, geerbt hat und nun überlegen muss wie er diese begleicht?

Eigentlich wollte ich nur schnell googeln was der Unterschied zwischen einer Ratenzahlung und einer Stundung ist. Ich war nämlich im Autohaus um mich beraten zu lassen. Im Vertrag stand was von Stundung. Scheinbar ne einfache Frage und dann lese ich mir den Text hier durch und mache mir über den Fall Gedanken -.-

Für alle, die denen das auch so geht,
ich habe hier eine Erklärung:

Eine Ratenzahlung ist eine Stückelung eines Betrages x. Der muss in regelmäßigen Abständen bezahlt werden.

Eine Stundung ist ein Schuldänderungsvertrag. Das heisst Summe x muss nicht sofort, sondern erst an Tag y bezahlt werden. Komplett.

Quelle: https://www.ratenzahlung.de/faq/was-ist-der-unterschied-zwischen-stundung-und-ratenzahlung/

Nun habe ich aber noch eine Frage zu Meandors Text. Warum machen dann nicht alle eine Stundung, wenn die Zinsen angeblich viel besser sind bei ner Stundung?
Woher nimmst du die Zahlen überhaupt?
Das kann doch im Vertrag individuell festgelegt sein, oder?

Das Finanzamt wäre nun der letzte Gläubiger, mit dem ich ein Tänzchen wagen würde - ich kenne niemanden, der so schnell und gnadenlos Konten sperrt wie der Fiskus :-O

Nach Ablehnung der Stundung kannst du zwar Ratenzahlung beantragen. Wird die aber ebenso abgelehnt, wird der festgesetzte Steuerbescheid schneller vollstreckt als du denkst :-(

Mit deiner Einlassung, dass du deren Forderungen weniger wichtig nahmst als andere Schulden, dürften das FA mit einer sofortigen Einfrierung sämtlicher Konten reagieren :-(

Besser du erledigst deine Weihnachtseinkäufe schnell, bevor deine Bankkarte nur noch zum Eiskratzen taugt und besorgst dir vorsichthalber die Zusage eines Bankdarlehens :-)

vulkanismus  17.12.2013, 20:21

Der "Fiskus" sperrt keine Konten. Wie oft muss ich denn das hier noch schreiben. Etwa 80 Prozent aller Kontenpfändungen durch die Vollstreckungsstellen der Finanzämter sind tagsdarauf durch Zahlung erledigt. In den restlichen Fällen sperren die B a n k e n die Konten. Warum wohl ?

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