Erbrecht nach kurzer ehe?

3 Antworten

Für das Erbrecht ist ausschließlich der Bestand der Ehe maßgebend. Bei der Witwenrente kann es trotz des langen Zusammenlebens Probleme geben, denn die Ehe hat noch kein Jahr bestanden und es liegt der Verdacht nahe, es handelt sich ausschließlich um eine "Versorgungsehe". Wenn dieser Verdacht zweifelsfrei widerlegt werden kann, dann könnte es auch mit einer Witwenrente klappen. Da nicht von einer Pension gesprochen wird, sind all die Aspekte die für Beamte gelten, bedeutungslos.

Uak65 
Fragesteller
 24.05.2020, 15:50

Danke für die hilfreichen Antworten

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Maerz2019  24.05.2020, 16:45
@Uak65

Also ne, ist sieht eher sehr schlecht mit der Rente aus - Zwei Beispiele, wo dem Rentenantrag - gerichtlich festgestellt - nicht stattgegeben wurde.

KEINE Witwenrente bei kurzer Ehe

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/keine-witwenrente-bei-kurzer-ehedauer

Was das Erbe angeht: wenn es sich um eine nennenswerte Erbmasse handelt, werden nicht nur die Witwe, sondern weitere Angehörige Ansprüche geltend machen .... damit erbt die Witwe ggf. nicht allein.

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Erbschaftsteuerrechtlich ist die Ehezeit ohne Bedeutung.

Bei der Witwenrente kann es komplizierter werden. Ein -zum Beispiel aufgrund schwerer Krankheit- konkret absehbarer baldiger Tod des Ehegatten kann ebenso von Bedeutung sein wie auch, ob der Ehegatte bereits im Ruhestand war.

Hinsichtlich der Erbschaftssteuer ist es gleichgültig wie lange die Ehe Bestand hatte.

Anders sieht es allerdings im Rentenrecht aus ..... Suchbegriff : Versorgungsehe.