Erbrecht-im Falle einer Scheidung?

2 Antworten

Das Geldgeschenk an die Tochter, abzüglich des Werts des Wohnrechts, zählt für die Tochter als Anfangsvermögen bei der Eheschließung.

Der Schwiegersohn ist nur in soweit beteiligt, wie sich der Wert des Hauses, abzüglich Wohnrecht für die Schwiegereltern in den 2 Jahren erhöht haben sollte.

Das wäre nämlich der Zugewinn seiner (noch)Ehefrau.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung