Erbrecht Halbgeschwister

4 Antworten

Aus der Frage geht nicht hervor, ob sie hypothetisch ist, oder ob der Tod des Vaters sich schon ereignet hat.

Gesetzliche Erbfolge wäre ohne Testament:

Die Ehefrau 1/2 gem. §§ 1371+1931 BGB, die Andere Hälfte die drei leiblichen Kinder § 1924 BGB-

Wenn dann irgendwann die Mutter stirbt, erben deren Vermögen deren 4 Kinder zu gleichen Teilen § 1924 BGB.

Die gleichmäßige 1/4 Regelung beim Tod des Vaters ist nur möglich, wenn er es testamentarisch so bestimmt.

Die Mutter könnte bei Ihrem Tod auch per Testament andere Regelungen treffen, aber 1/8 bleibt jedem Kind als Pflichtteil.

Ausnahme: irgendwelche Schenkungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die gleichmäßige 1/4 Regelung beim Tod des Vaters ist nur möglich, wenn er es testamentarisch so bestimmt.

Nein, denn das übersieht den Zugewinnausgleich der Ehegattin n. § 1371 I BGB. Selbst wenn die Ehefrau auf den Pflichtteil gesetzt würde, kann sie 3/8 des Reinachlass in Geld gegen die Erben fordern, was eine Erbbquote der drei Kinder von je 1/4 rechnerisch ausschliesst.

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Unser Vater stirbt. Wir erben mit unsere Mutter, jeder 1/4.

Tatsächlich? Haben die Eltern denn Gütertrennung vereinbart? Andernfalls erbt deine Mutter - im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet - 1/4 plus gleichhohem pauschlierten Zugewinnausgleich, §§ 1931 I, 1371 I BGB, also die Hälfte des Nachlasses ihres Ehegatten, jedes Kind des Erblassers bekäme lediglich 1/6 :-)

Was passiert nun nach dem Tod meiner Mutter mit Ihren 1/4. Hat nun meine Halbschwester nach dem sie ein leibliches Kinder meiner Mutter ist, nun Anspruch auf diese 1/4?

Ja, hat sie gleichberechtigt neben euch, und an dem beim Tod der Mutter vorhandenen Gesamtnachlass aus ererbtem und eigenem Vermögen zu je 1/4, sofern eure Mutter nicht wiederverheiratet und ohne weitere Nachkommen verstürbe.

Andernfalls sinkt eurer Erbteil mit den weiteren Geschwistern anteilig und/oder wäre hälftig mit dem neuen Stiefvater zu teilen; bei Gütertrennung des neunen Paares teilen sich alle Kinder gleichmäßig 3/4 des Nachlasses ihrer Mutter.

Abschliessend der Hinweis, dass die genannten Erbauszahlungsquoten durch anderslautende Verfügungen auf die Hälfte des Wertes in  Geld beschränkt werden dürfen, dem sog. Pflichtteil der Kinder und Ehegatten.

G imager761


Ich setze voraus, dass deine Mutter wegen eines Tesaments nur 1/4 erbt. Ohne Testament steht ihr die Hälft dessen zu, was ihr nicht z. B aus der Zugewinngemeinschat eh schon gehört.

Die Antwort auf deine Frage ist an sich recht einfach. Die leiblichen Kinder sind gleichberechtigt. Ohne Testament erben die vier Geschwister beim Ableben deiner Mutter je 1/4. Mit Testament steht ihr als Pflichtteil 1/8 (in Cash) zu.

Der Stieftochter steht auch mit Testament erst einmal 1/4 zu, nur wenn eines der anderen Kinder zum Alleinerben ernannt wird oder sie auf das Pflichtteil gesetzt wird, hat sie Anspruch auf 1/8 in Cash - und sie fordert ihren Erbanspruch fristgerecht ein.

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@INSTWAB

Aha! Und wo taucht in der Frage das Erbrecht einer Stieftochter auf?

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@Tollpasch01

Sachverhalt nicht gelesen? "Meine Mutter hat noch eine Tochter aus erster Ehe" das ist für den Vater der Fragerin eine Stieftochter und damit hat er nur 3 erbberechtigte Kinder.

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@INSTWAB

Und was hat der Vater der Fragestellerin mit dem Sachverhalt der Fragestellung zu tun? Das ist das, was ich nicht verstehe. Es geht in der Frage erkennbar doch ausschließlich um das Erbrecht gegenüber der Mutter, nicht gegenüber dem Vater.

Was passiert nun nach dem Tod meiner Mutter

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Wenn testamentarisch nichts anderes festgelegt ist erbt Eure Mutter die Hälfte der Erbmasse, die andere Hälfte zu gleichen Anteilen die leiblichen Kinder Eures Vaters.

Nach Ableben der Mutter wiederum wenn testamentarisch nicht anders bestimmt, die leiblichen Kinder der Mutter also auch die Halbschwester je ein Viertel.