Erbfall und Unterhalt, ich soll enterbt werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du sollst anscheinend einen Erbverzicht mit Pflichtteilverzicht unterschrieben.

meine Eltern haben angst das wenn einer von ihnen Stirbt sie aus der Wohnung rausmüssen da sie mich nicht ausbezahlen können da auf Grund von Krediten ca 230k€ schulden da sind. und das Jugendamt sie aus der Wohnung raus wirft da ich zwar unterhalt zahle aber nicht genug verdiene um 100% für meine Kinder aufzukommen. Dadurch sind ca 60K€ offen und wenn meine Eltern sterben soll ich mir das erbe mit meinem Bruder teilen.

DEine Eltern sind schlecht beraten worden.

Eure Lösung ist kein Erbverzicht, insbesondere, wenn Du sowieso mit dem Bruder am Schluss teilen sollst, sondern ein

Erbvertrag.

In dem Erbvertrag, bei dem die Eltern, Dein Bruder und Du Parteien sind.

Dort sollte geregelt werden:

  1. Wenn einer der Eltern stirbt, hat der andere auf jeden fall ein lebenslanges Wohnrecht in der bewohnten Wohnung
  2. Man könnte vereinbaren, das der überlebende die Miete aus den 1,5 anderen Wohnungen erhält.
  3. Nach dem Tod des Zweitversterbenden, wird zwischen Euch Brüdern geteilt.
  4. Man kann da auch vereinbaren, in welcher Art geteilt wird, also ob die Wohnungen zugetilt werden (ggf. mit Wertausgleich in bar), oder ob die Wohnungen Gemeinschaftseigentum werden sollen.

So ein Erbvertrag ist eine gute Sache, weil alle genau wissen woran sie sind und der auch nicht einseitg geändert werden kann, also höchstmögliche Sicherheit bietet.

Fall die Befürchtungen wegen Deiner Verpflichtungen wirklich so groß sind, die Deine Eltern befürchten, könnte man auch die Wohnungen in dem Verttrag an Deinen Bruder geben, damit sie in der Familie bleiben udn Dich mit einem Wohnrecht in einer der Wohnungen als Pflichtteil entschädigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Und wer Erbt, wenn beide Verstorben sind?

Sicher nicht du, denn du hast ja ausgeschlagen, dann geht alles an die nächsten Verwandten deiner Eltern. Du hättest nichtmal Anspuch auf den Pflichtteil.

Genau lesen, was du da unterschreiben sollst, ich geh mal davon aus, das es sich um ein Berliner Testament handelt, bei dem du erst Erben sollst, wenn beide Tod sind, also Nacherbe wirst. Das sollte auch für dich OK sein.

Lass dir das also alles nochmal genau erklähren, mit allen Konsequenzen die deine Unterschrift bringt. Wenn du einen Totalen Erbverzicht unterschreiben sollst, dann würd ich an deiner Stelle eben nicht unterschreiben, damit du wenigstens Anspruch auf den Pflichtteil behältst.

berlina76  09.03.2024, 09:54

Zu deiner JA frage. Ein Positives Erbe darf man im Erbfall nicht ausschlagen, wenn man gerlder vom Staat erhält, heist, das wenn ein Erbteil verstirbt und du tatsächlich nicht vorab die Ausschlagung unterschrieben hast, kann das JA dich auffordern, dein Erbe einzufordern.

Angenommen, deine Eltern besitzen das Wohneigentum tatsächlich 50/50. im Erbfall geht gesetzlich die Hälfte der Erbmasse an den Witwer, die andere Hälfte an die Kinder in eutem Fall durch 2.

Wir reden also über 1/8 el des Wohneigentums und wenn deine Eltern dich enterben über einen Pflichtteil von 1/16 Ergo 30-60 Tausend. Was spricht in dem Fall dagegen das Eigentum an der halben Wohnung zu Verkaufen um dich auszuzahlen oder eben die Zweite Wohnung um dich und deinen Bruder auszuzahlen? In wieviel Wohnungen, will der Verstorbene Ehepartner denn gleichzeitig wohnen?

1
Wie ist die rechtliche lage?

Niemand kann Dich zu einer Erbverzichtserklärung zwingen.

Warum errichten sie kein Berliner Testament, mit dem sie den jeweiligen Ehepartner zum Haupterben einsetzen .... und Dich ( und Deinen Bruder ) soweit Du /Ihr nach dem Erstversterbenden Erbanspruch erheb(s)t auf den Pflichtteil setzen, der dann auch nach dem Tod des Zweitversterbenden gelten solle.

Über das dann noch verbleibende Erbe könne folgend der Zweitversterbende frei verfügen.

Den Pflichtteil (1/2) können sie Dir nicht nehmen . Sie brauchen Dich aber nicht dazu. Außer Du unterschreibst einen Verzicht auf den Pflichtteil mit Abfindung, da müßt Ihr zum Notar.

Fordere Deine Eltern auf, zuerst mal selbst zum Notar zu gehen und sich dort hinsichtlich ihrer diffusen Ängste beraten und aufklären zu lassen - denn offenbar haben sie entweder völlig falsche Vorstellungen vom Erbrecht und ihren Möglichkeiten oder - wovon ich nicht ausgehen möchte - sie erzählen Dir einen vom Pferd.

Tiiii  08.03.2024, 20:43

Ich empfehle einen fachanwalt für Erbrecht. Der Notar berät nur minimal bis gar nicht. Der setzt mir n Vertrag auf, wie ich es will. Seine Aufgabe ist die Beurkundung.

3