Bruder verschuldet verstorben. Wer muss für die Wohnungsräumung aufkommen und dürfen wir Geschwister persönliche Dinge aus der Wohnung holen?

4 Antworten

Von allem, was über persönliche Andenken ohne materiellen Wert (z. B. private Fotos) hinausgeht, solltet ihr die Finger lassen.

Wenn es sonst keine Erben gibt, erbt der Staat. Also sprecht mit dem Nachlassgericht ab, wie ihr am besten vorgeht und wer euer Ansprechpartner ist.

Für die Räumung ist/sind die Erben zuständig

Ihr wollt ausschlagen, seid also KEINE Erben.

Erbe wird man auch, trotz Ausschlagung, wenn man sich Dinge aus der Wohnung holt und aneignet.

Also lasst es.

Ihr müsst später mit den Erben sprechen/verhandeln, ob ihr persönliche Dinge haben dürft.

Answer123  23.08.2021, 08:35
Ihr müsst später mit den Erben sprechen/verhandeln, ob ihr persönliche Dinge haben dürft.

Erbe ist hier vermutlich der Staat... Da muss man erst mal den zuständigen Ansprechpatern finden.

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Alarm67  23.08.2021, 09:20
@Answer123

Dann ist das Nachlassgericht der richtige Ansprechpartner, die bestimmen einen Nachlassverwalter!

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Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, darf man grundsätzlich keine Dinge, die zum Erbe gehören aus der Wohnung holen. Dinge die Euch gehören können abgeholt werden, weil sie nicht Eigentum des Erblassers waren.

Die Wohungsräumung und Kündigung muss der Erbe vornehmen.

wenn ihr das Erbe ausschlagt, gibt es nichts, rein gar nichts
Weder ein Foto noch ein Andenken, leider kein bisschen.

...doch, die Beerdigungskosten, die gibt es für euch als Geschwister