Tante verstorben wielange zeit erbe auszuschlagen
unsere tante ist verstorben, ihre kinder haben das erbe ausgeschlagen jetzt schlagen auch die geschwister meiner tante das erbe aus und nun sind wir neffen und nichten dran............ wielange haben wir zeit das erbe auszuschlagen (wegen schulden) sollen wir innerhalb der 6wochen frist ausschlagen oder auf post vom erbnachlassverwalters warten ?????????????
2 Antworten
Ich zitiere § 1944 (2) BGB: " Die Frist (Anm.: Ausschlagungsfrist) beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todeswegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todeswegen durch das Nachlassgericht...."
Gleichgültig ist es, ob die Kenntnis aus privater oder amtlicher Quelle (Nachlassgericht) stammt.
Guten Abend,
es sind ab dem Erfall, nicht von der Kenntnis des Erbfall 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.
http://www.finanztip.de/erbausschlagung/
Herzliche Grüße