Kann ich die Stiefmutter nach dem Gesetz beerben?

2 Antworten

Deine Stiefmutter befindet sich im Irrtum. Es gibt kein gesetzliches Erbrecht vom Stiefkind, oder auch von den Stiefeltern.

http://kuerzer.de/Stiefkinderben

d. h. es würde eher eine entfernte Nichte erben, als Du.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ein Stiefkindverhältnis begründet kein gesetzliches Erbrecht. Hier hat schon wfwbinder richtig geantwortet. Deine Stiefmutter muss somit auf jeden Fall ein Testament machen und dich darin als Erbe einsetzen. Sonst gehst du tatsächlich leer aus.