Erbe Genossenschaftswohnung Rechte?
Guten Abend, danke im Voraus, falls jemand meine Frage beantworten kann!
Mein Vater hat als alleiniger Erbe (Testament) die Wohnung meiner Tante geerbt. Da ich seit über einem Jahr wohnungslos bin, kam natürlich die Idee, mich darin wohnen zu lassen. Über die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft etc., habe ich mich bereits belesen. Jetzt meine Frage: er ist ALG2 Empfänger und würde ja nicht selbst in der Wohnung wohnen, sondern mich dort wohnen lassen. Geht das so einfach? Ich bezahle ihm ja keine Miete, sondern dem Vermieter, demnach hat er kein Einkommen und für Jobcenter uninteressant, oder?
5 Antworten
Mein Vater hat als alleiniger Erbe (Testament) die Wohnung meiner Tante geerbt. ...... Jetzt meine Frage: er ist ALG2 Empfänger und würde ja nicht selbst in der Wohnung wohnen, sondern mich dort wohnen lassen. Geht das so einfach?
Klipp und klar - er muss diese Erbschaft melden und hätte nunmehr verwertbares Vermögen und somit keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen.
als alleiniger Erbe (Testament) die Wohnung meiner Tante geerbt
Ich bezahle ihm ja keine Miete, sondern dem Vermieter,
Oder glaubt Dein Vater / meinst Du er habe den Anspruch "auf den Mietvertrag" geerbt? Das müsst ihr dann mit der Genossenschaft klären, ob sie Deinen Vater respektive Dich als Folgemieter akzeptieren.
Ansonsten vermute ich eher die Tante hat dem Vater ihre Genossenschaftsanteile vererbt.
Dein Vater wird wohl eher die Genossenschaftsanteile geerbt haben und damit hätte er wohl auch Anrecht auf eine Wohnung. Oft besteht in so einem Fall die Möglichkeit, dass der Erbe den Mietvertrag übernimmt, da derjenige, dem die Anteile gehören, ohnehin ein Anrecht auf eine Wohnung hat.
Ebenfalls ist es in der Regel möglich, die Genossenschaftsanteile zu übertragen (z.B. an Dich), so dass dann Du das Anrecht auf diese oder eine andere Wohnung hättest.
Diese Antwort auf diese Fragen kann man aber alle in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.
Den wesentlichen Punkt erwähnst Du nur in der Anmerkung zu einer Antwort:
Die verstorbene Tante ist Mieterin einer Genossenschaftswohnung gewesen.
Einen Anspruch auf Übernahme des Mietverhältnisses hat der Vater nicht. Die Genossenschaft kann und wird das Mietverhältniss kündigen.
Die Genossenschaft hat die Möglichkeit, den Mietvertrag innerhalb eines Monats zu kündigen, ebenso wie der Erbe.
Da Dein Vater keine Gehaltsnachweise vorlegen kann und auch keine Kostenübernahme des jc, ist es ja relativ unwahrscheinlich, dass die Genossenschaft einen Mietvertrag toleriert. Zahlen könnte Dein Vater ja nichts.
Und eine Untervermietungserlaubnis wird wohl auch nicht vorliegen.
Wie würdest Du denn die Miete bezahlen wollen?
Wem gehört jetzt die Wohnung , deinem Vater oder der Genossenschaft ? Wer ist der Eigentümer ? Wieso zahlst du die Miete an die Genossenschaft , wenn die Wohnung dein Vater geerbt hat . Habe ich da etwas nicht richtig verstanden ?
Hätte erwähnen sollen, dass es sich um eine Mietwohnung handelt! Geerbt hat die Genossenschaftsanteile/ Mietwohnung mein Vater. Miete an ihn zahlen wäre ungünstig, weil das Jobcenter es als Einkommen sehen und ihm abrechnen würde.