Wohnung vom toten Onkel räumen?
Die Wohnung gehört zu einer Genossenschaft. Nun ist mein Onkel gestorben und die Wohnung ist total unbewohnbar. Er wohnte über 30 Jahre in dieser 1 Raum Wohnung. Die Wände sind vergilbt, die Fensterrahmen innen gelb vom Rauch. In der Dusche wurde nie etwas renoviert. Die Möbel müssen auch noch raus. Es riecht furchtbar. Er lag 14 Tage Tod da. Was kommt auf mich als Erbe zu? Wand streichen und wischen werden nicht reichen. Es sieht nach einer Gesamtsanierung aus. Wie weit bin ich belangbar?
1 Antwort
Du überhaupt nicht, bzw. nur in Höhe des Werts des Erbes.
Also wenn er zwei Goldbarren hatte, dann musst Du die Wohnung komplett sanieren udn die Miete zahlen, bis die Wohnung bezugsfähig übergeben wird.
Wenn Du als Erbe nur Familienfotos aus der Wohnung genommen hast, kannst Du das Erbe ausschlagen und alles dem Vermieter überlasten.
Er hatte einen DDR Vertrag von 1978. Wie ist es dann?