Erbe eines Wohnungsanteil in der Einkommensteuererklärung angeben?
Ich habe von der Wohnung meiner Eltern 1/8 geerbt, da mein Vater gestorben ist. Die Wohnung ist noch nicht abbezahlt, das heißt ich bin sozusagen noch verschuldet. Muss ich in meiner Einkommenssteuererklärung dieses Erbe der Wohnung angeben oder muss es nicht angegeben werden??
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbe
Du schreibst, dass Du 1/8 der Wohnung geerbt hast. Demnach gibt gibt es einen, oder mehrere andere Erben, die die übrigen 7/8 geerbt haben.
Wie wird die Wohnung genutzt?
Die Eigentümerin des Hauses ist die Erbengemeinschaft. Die muss ggf. mit einer Anlage "V" die Einkünfte aus der Wohnung ermitteln und mit einer "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" auf die Gesellschafter der Erbengemeinschaft verteilen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Ich wohne mit meiner Mutter und meiner Schwester in der Wohnung. Beziehen also keine Mieteinnahmen oder ähnliches