Eine Wohnung im Ausland erben

1 Antwort

  • Also, da ihr hier in "D" lebt, fällt es auch unter das Erbschaftsteuergesetz.

  • Welche Erbschaftsteuer in Usbekistan erhoben wird, weiss ich nciht.

Ende der schlechten NAchrichten.

WEnn es sich nicht um ein 500 qm Luxusappartement handelt, kann man wohl davon ausgehen, das keine Steuer anfällt. Für Deinen Vater sind in "D" 400.000,- Euro steuerfrei, für Dein Erbe 200.000,-.

Also das eine Wohnung in Usbekistan mehr als 400.000,- Euro wert ist, halte ich für relativ selten.

Bei einem Verkauf fällt keine extra Steuer an.

Also macht Euch keine Gedanken.

Trotzdem ist die Vorabübertragunge/Schenkung an Deinen Vater eine gute Idee. Er kann mit dem gleichen Freibetrag von 400.000,- später auf Dich übertragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986