Erbe ausgeschalgen; Wie muss die Wohnung nun geräumt werden?

2 Antworten

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Wenn es keine Erben gibt, erbt der Staat. D.h. niemand darf etwas aus der Wohnung wegnehmen, denn das gehört ab sofort dem Staat. Die Räumung braucht dich auch nicht zu kümmern. Du musst dich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen.

blnsteglitz  04.04.2013, 18:17

auch der Staat kann ein Erbe ablehnen wenn es überschuldet ist.

Das arme Berlin macht das i.d.R. auch und teilt dem Vermieter dann mit, dass er über den NL verfügen kann - und somit hat er dann die Räumungskosten etc. " anne Backe".

Ob in anderen BL anders verfahren wird- keine Ahnung.

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In so einem Fall ist der Vermieter der Verlierer, denn er ist für die Räumung und Entsorgung der Einrichtung verantwortlich.