Kann Insolvenzverwalter Nießbrauchwert von uns einfordern?
Meine Eltern haben mir vor 12 Jahren ihr Haus überschrieben, haben aber Nießbrauch erhalten. Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter den Nießbrauch abgegeben. Jetzt ist es so, dass sie durch damals noch nicht für uns ersichtliche Umstände, wahrscheinlich im Laufe des Jahres Privatinsolvenz anmelden muss. Der Nießbrauchwert liegt bei ca. 250000 €. Es ist ein Zweifamilienhaus, von dem sie 500 € Miete erhalten hat und selber keine Miete für ihre Einheit zahlen musste (1000 € Einsparung ca.). Kann der Insolvenzverwalter jetzt verlangen, dass wir ihr 250000 € für den Verzicht des Nießbrauchs zahlen?
Der Nießbrauch wurde vor ziemlich genau einem Jahr von meiner Mutter abgegeben.
3 Antworten
In dem Sachverhalt fehlen einige Angaben, damit man ihn komplett verstehen kann.
- Eine Wohnung bracht der Mutter 500,- Euro.
- die zweite Wohnung hat sie selbst genutzt und die wurde mit 1.000,- pro Monat bewertet.
- Was ist mit den zwei Wohnungen? bewohnt ihr die selbst und spart nun 1.500,- Euro Miete pro Monat?
- Wie hoch sind eigentliche die Schulden der Mutter? War das nicht vorauszusehen, als sie Euch den Nießbrauch schenkte?
- Wer hat Euch überhaupt zu dieser Konstruktion geraten. Zumindest steuerlich war die völlig daneben.
- Wenn der Nießbrauch mit 1.500,- Monatsumme (18.000,- p.A.) 250.000,- Wert ist, muss Deine Mutter 60 Jahre als gewesen sein, als sie Euch das Recht zurück übertragen hat. da ist ggf. eine Neuberechnung erforderlich.
Der Verzicht auf den Nießbrauch stellt eine Schenkung dar. Diese kann - da sie nicht mehr als 4 Jahre zurückliegt -rückgängig gemacht werden. 134 InsO.
Das würde wohl bedeuten, für den zurückliegenden Zeitraum wären die Ansprüche aus dem Niessbrauch ( die monatlichen 1.000,-€ ) zu zahlen und auch in Zukunft.
Oder Ihr kauft eben das Niessbrauchsrecht für die ermittelten 250.000,-€.
Muss man durchrechnen.
Falls Ihr den Wert des Niessbrauchsrechts richtig ermittelt habt. Es zählt doch wohl nicht der Wert, der vor 12 Jahren im Notarvertrag eingetragen wurde, sondern der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.
Also Mietjahreswert mal Lebenserwartung gemäss Sterbetabelle, oder abgezinst gemäss Bewertungsgesetz. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2018-11-22-bewertung-eine-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2019.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&ved=2ahUKEwiW06_Ntf7mAhWBGuwKHUReC0oQFjABegQIAxAB&usg=AOvVaw1DY4yf3JgXv6nMrqoeqIua
Das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn die Verbindlichkeiten der Mutter über 250.000,-€ liegen, wäre ein höchstmöglich zu erzielender Erlös aus dem Hausverkauf natürlich auch im Interesse des IV. Und der ist bei freihändigem Verkauf höher.
Wenn die Verbindlichkeiten niedriger sind, wäre eine PI unsinnig.
Der Verzicht auf den Nießbrauch ist eine unentgeltliche Leistung i.S.d. § 134 Insolvenzordnung die hier innerhalb der vierjährigen Frist vor Insolvenzeröffnung erfolgt war. Infolgedessen kann der Insolvenzverwalter die Schenkung anfechten und deren Rückabwicklung verlangen.
Das heißt, für mich bedeutet das nur, dass sie wieder Nießbrauch erhält? Allerdings habe ich das Haus mittlerweile mit einer Hypothek von 100000 € belastet. Ist das ein Problem?
Denkt doch einmal darüber nach, ob sich die PI der Mutter umgehen ließe, denn ein Immobilienverkauf ist in diesem Fall immer ein Verlustgeschäft.
Genauso hab ich es berechnet. Das heißt in beiden Fällen müsste das Haus verkauft werden um die Summe aufzubringen. Lässt ein Insolvenzverwalter uns die Zeit dafür?