Nießbrauch Pflegegeld Sozialamt?

1 Antwort

Beim Sozialamt sitzen Leute die kaum ihr eigenes Rechtsgebiet beherrschen und dennoch meinen vermeintliche Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten stellen zu können.

Solange der Nießbrauch nicht aufgeben worden ist besteht kein Anspruch auf Abgeltung.

Worauf Anspruch bestehen kann ist der auf Auskehrung des Überschusses aus Vermietung und Verpachtung. Das ist weit weniger als die Bruttomiete.