Elsterformular Ehefrau in erstes Feld statt Ehemann

3 Antworten

Ich stehe vor dem selben Problem - was ist denn passiert, als du die Steuererklärung so abgegeben hast? Gabs Probleme? Würde ungern alles umändern..

Danke für Hinweise :)

Das ist zwar so vorgesehen, aber mache es doch einfach mal anders. Die werden es nicht zurück senden, nur weil das mal umgekehrt ausgefüllt ist.

Du mußt es eben nur konsequent bis zum Ende , also auch in allen Anlagen, ggf. auch die, von denen Du nicht betroffen bist, durchziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoBecker  23.05.2014, 14:27

Den Fall hatte mal eine Dame vor dem FG Berlin - Brandenburg durchgeklagt.

Die Frau hat verloren, logisch, aber die Beraterschaft hatte wieder was zu lachen.

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EnnoBecker  23.05.2014, 14:27

Den Fall hatte mal eine Dame vor dem FG Berlin - Brandenburg durchgeklagt.

Die Frau hat verloren, logisch, aber die Beraterschaft hatte wieder was zu lachen.

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wfwbinder  23.05.2014, 14:29
@EnnoBecker

Interessant, das Urteil kannte ich nciht. Das es Ärger gibt war mir klar, aber ich dachte, denen wäre es zu blöd das durchzuziehen.

Schließlich bei denen jetzigen "unisex-Formularen" ist man schließlich darauf vorbereitet an erste Stelle eine Frau und an zweiter Stelle einen Mann zu haben.

Aber, Danke, wieder was dazugelernt.

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EnnoBecker  23.05.2014, 17:10
@wfwbinder

Der Fall war so:

Ein Ehefrau hatte geklagt, weil sie es sich nicht gefallen lasse wollte, stets "nur" an zweiter Stelle zu stehen. Sie wollte die Formulare quasi umgedreht haben.

Das FG hat abgewiesen mit der Brgründung, dass der Ehemann - sollte das FG stattgeben - mit derselben Argumentation dieselbe Klage einreichen könne. Es sei nun mal so, dass nur einer an erster Stelle stehen kann und es habe nichts damit zu tun, dass einer mehr wert sei als der andere. Und die Reihenfolge habe sich bewährt.

Ich bin aber zu faul, das jetzt zu suchen.

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wfwbinder  24.05.2014, 11:05
@EnnoBecker

OK, die Begründung paßt für mich.

Mir geht es aber um den Fall, wo die beiden gemeinsam (aus welchen persönlichen Gründen auch immer) den Tausch wollen.

Das wäre aber ein anderer Fall, als der, wegen dessen geklagt wurde.

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EnnoBecker  24.05.2014, 11:09
@wfwbinder

Halte ich für unsinnig. Genausogut könnte man klagen, dass man gern seine Kapitaleinkünfte in Anlage S erklären möchte.

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Interessante Problemstellung. Ich würde den Fall bis nach Karlruhe bringen. Es ist ein ganz furchtbarer Fall von Verletzung des Persönlichkeitsschutzes und von Diskriminierung: Gleichgeschlechte Paare werden gezwungen zu offenbaren, wer welche Rolle in der Beziehung hat und gemischtgeschlechtliche Paare zu verheimlichen, wer die Hosen anhat. Wenn das kein Verfassungsverstoß ist, weiß ich es auch nicht mehr!

wfwbinder  23.05.2014, 14:58

na die gleichgeschlechtlichen Paare müssen nichts offenbaren, sondern können losen, wer in der Erklärung an erster Stelle steht.

Aber Ich stimme Dir zu, in der heutigen Zeit sollte das wirklich völlig egal sein.

Wenn es keinen wichtigen Grund gibt, der die Veranlagung erschwert, sollte es egal sein.

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EnnoBecker  23.05.2014, 15:05

Das funktioniert nicht.

Ich schreibe dazu mehr, wenn ich an Rechner sitze.

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Privatier59  23.05.2014, 18:57
@EnnoBecker
wenn ich an Rechner sitze

Sollte man nicht besser am Schreiber schreiben?

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EnnoBecker  23.05.2014, 19:43
@Privatier59
Sollte man nicht besser am Schreiber schreiben?

Habe ich unterwegs ja auch geschrieben, so auf meinem Smartphone. Aber der Rechtschreibkorrektor hat dann eben den geposteten Text draus gemacht.

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